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Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
 
 
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(Bildquelle: Pixabay)
 
Kempten
Dienstag, 5. Dezember 2023

BFV passt Gebühren moderat an - Allgäuer Vereine auch betroffen

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) reagiert auf die Inflation und passt ab dem 1. Januar 2024 seine Gebühren moderat um vier Prozentpunkte an. Diese Entscheidung bleibt deutlich unter dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der im relevanten Zeitraum einen Anstieg um 6,9 Prozent verzeichnete. Der Beschluss wurde einstimmig vom Verbandsvorstand gefasst, unter maßgeblicher Unterstützung der AG Finanzen.

Diese Maßnahme folgt einer wegweisenden Entscheidung des Verbandstages aus dem Jahr 2014. Damals sprachen sich die Delegierten einstimmig für die Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung aus. Ziel war es, kumulierte Gebührenerhöhungen alle vier Jahre zu vermeiden und einer plötzlichen, starken Kostensteigerung entgegenzuwirken.

Jürgen Faltenbacher, Schatzmeister des BFV, betont dabei den sorgsamen Blick auf die Vereine. Angesichts der außergewöhnlichen Situation seit dem Krieg in der Ukraine, die gestiegene Kosten für Personal, Mieten, Energie und Mobilität mit sich bringt, reagiert der Verband entsprechend. Faltenbacher erläutert, dass die Kosten gemäß der Satzung angepasst werden, jedoch mit Rücksicht auf die Vereine nicht in vollem Umfang. Ein Aufschieben auf die kommenden Jahre hätte möglicherweise eine rückwirkende, deutliche Belastung für die Vereine bedeutet.

Die jetzige Entscheidung resultiert in einer moderaten Anhebung der Gebühren, die unter den Lebenshaltungskosten liegt. Ein Beispiel hierfür ist die Meldegebühr für A-, B- oder C-Klassen-Vereine, die künftig 160,15 Euro beträgt, im Vergleich zu den bisherigen 153,99 Euro. Diese moderate Anpassung wird von einem Bezirksligisten mit einer Erhöhung von 15,83 Euro zu verzeichnen haben. Nichtsdestotrotz bleiben Pass-Neuausstellungen weiterhin kostenfrei. Die Gebühren für Vereinswechsel steigen im Jahr 2024 um 2,18 Euro auf dann 56,73 Euro. Hervorzuheben ist, dass die Spesenordnung für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter von dieser inflationsbedingten Anpassung unberührt bleibt.

Die Einbindung der AG Finanzen in diesen Entscheidungsprozess betont das verantwortungsbewusste Handeln des BFV im Umgang mit finanziellen Mitteln. Faltenbacher erklärt, dass durch die Gründung der AG Finanzen im Jahr 2017 interessierte Vereinsvertreterinnen und -vertreter Einblicke in Einnahmen und Ausgaben erhalten und direkt mitbestimmen können, in welche Bereiche der BFV investiert.

Dieser Ansatz setzt klare Zeichen auch bei uns im Allgäu, einer Region, die in vielerlei Hinsicht ein Paradebeispiel für engagierte Fußballvereine ist. Mit über 1500 Vereinen allein im Landkreis Ostallgäu und einer ehrenamtlichen Beteiligung von rund 40 Prozent aller Einwohner zeigt das Allgäu, wie lebendig und vital die Fußballgemeinschaft hier ist. Die Entscheidung des BFV, die Gebühren moderat anzupassen, unterstreicht das Bemühen, die finanzielle Belastung für die Vereine so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die Qualität des Fußballbetriebs aufrechtzuerhalten.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die jüngste Entscheidung des BFV nicht nur eine finanzielle Anpassung darstellt, sondern auch ein Zeichen für verantwortungsbewusstes Handeln im Interesse der Fußballvereine im gesamten Allgäu setzt.

 


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Fussball BFV Allgäu Vereine Ehrenamt



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