Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Justiz in Kempten (Archiv)
(Bildquelle: AllgäuHIT | Marc Brunnert)
 
Memmingen
Freitag, 19. April 2019

Landgericht nicht von Tötungsabsicht überzeugt

Überraschung im Prozess wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes vor dem Landgericht in Memmingen. Die Angeklagten wurden lediglich wegen "gefährlicher Körperverletzung" zu Haftstrafen von sechs Jahren und neun Monaten (Chengiz A.) sowie sechs Jahren (Celil K.) verurteilt. Das Gericht war nach sechs Sitzungstagen und umfangreicher Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass die Angeklagten mit Tötungsvorsatz gehandelt haben. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, versucht zu haben, den neuen Partner der Ehefrau von Cengiz A. gemeinschaftlich zu töten. Die beiden Angeklagten haben im Verlauf des Prozesses den ihnen vorgeworfenen äußeren Ablauf der Tat im Wesentlichen eingeräumt. Allerdings hätten sie das Opfer nur verletzen wollen, um ihm einen Denkzettel zu verpassen. Der Tod des Opfers sei nie vorgesehen oder geplant gewesen.

Die Verteidiger der Angeklagten haben deswegen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt, beim Angeklagten Cengiz A. zu einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren, beim Angeklagten Celil K. zu drei Jahren.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat dagegen beantragt Cengiz A. zu acht Jahren und Celil K. zu sechs Jahren und sechs Monaten wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes zu verurteilen.

Die Hintergründe und die Schilderung der Tatereignisse:
Der Angeklagte Cengiz A. ist mit Gülten A. verheiratet und hat mit dieser drei gemeinsame Kinder Gülten A. trennte sich Anfang 2017 von Cengiz A. und beantragte im Oktober 2017 die Scheidung. Ihr Ehemann akzeptierte weder die Trennung noch den neuen Partner seiner Ehefrau. Trotz eines aufgrund seines Verhaltens ausgesprochenen gerichtlichen Kontaktverbots brachte er in der Folge einen GPS-Tracker am PKW seiner Ehefrau an, um diese zu überwachen.

Spätestens im Juni 2018 entschloss sich der Angeklagte Cengiz A. den Lebensgefährten seiner Ehefrau körperlich zu schädigen, wobei er dessen Tod nicht ausschloss. Der Angeklagte Celil K. zeigte für dieses Vorhaben Verständnis und war bereit, Cengiz A. dabei zu unterstützen. Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan begaben sich die beiden Angeklagten am 08.07.2018 gegen 23 Uhr zum PKW der Ehefrau des Angeklagten Cengiz A., dessen Standort in der Finninger Straße in Neu-Ulm ihnen aufgrund der durch den GPS-Tracker übermittelten Daten bekannt war. Wie die Angeklagten wussten, benutzte der Lebensgefährte der Ehefrau des Angeklagten Cengiz A., der Geschädigte U. diesen PKW. Nachdem sie am PKW einen Reifen zerstochen hatten, versteckten sich die beiden Angeklagten in der Nähe. Kurz nach 0 Uhr des Folgetages begab sich der Geschädigte zum PKW und bemerkte nach wenigen Metern Fahrt den Reifenschaden, hielt an und verließ den PKW. Daraufhin ging der Angeklagte Celil K. auf ihn zu und sprach ihn an. Im Moment, als der Geschädigte antwortete, sprühte ihm der Angeklagte Celil K. mitgebrachtes Pfefferspray ins Gesicht, konnte den Geschädigten jedoch nicht wie geplant festhalten, da dieser davon rannte. Der Angeklagte Celil K. verfolgte ihn, wobei er einen mitgebrachten Schlagstock in der Hand hielt. Der Angeklagte Cengiz A. versuchte nun dem Geschädigten den Weg abzuschneiden und rannte, mit einer schwarzen Sturmhaube bekleidet, frontal auf diesen zu, wobei er ein Messer in der rechten Hand hielt.

In der Folge stürzte der Geschädigte, da er nicht mehr richtig sehen konnte. Die beiden Angeklagten begannen nun, wie von ihnen geplant, mittels Schlagstock und Messer auf den Geschädigten 15 – 20 mal einzuschlagen und mindestens 7 mal einzustechen, womit sie erst aufhörten, als Anwohner, die den Übergriff bemerkt haben, sie aufforderten, vom Geschädigten abzulassen. Der Geschädigte erlitt aufgrund des Angriffs ein Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Knochenbrüche und Schnittwunden sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. (pm)


Tags:
mordversuch körperverletzung urteil allgäu


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