Vier Freunde von Lindauer Grenzpolizei mit Drogen erwischt
Bei einer Routinekontrolle der Grenzpolizei Lindau geriet ein hochwertiger und äußerst gepflegter Mercedes in das Fahndungsnetz der Beamten. Besetzt war der Wagen aus dem angrenzenden Baden-Württemberg mit vier jungen Männern. Diese kamen ihren Angaben nach von einem Ausflug aus Vorarlberg.
Die Freunde feierten auf dem Pfänder und waren nun auf der Heimreise. Als die Beamten sich etwas interessierter zeigten, gab zunächst einer der Mitfahrer freiwillig eine Kleinmenge Marihuana heraus. Die drei Mitfahrer waren allesamt alkoholisiert, so dass der Fahrer und Besitzer des Fahrzeuges einer genaueren Kontrolle unterzogen wurde. Tatsächlich hatte er jedoch keinen Alkohol konsumiert.
Bei dem freiwillig durchgeführten Drogenvortest konnte durch den aufmerksamen Beamten beobachtet werden, dass der bisher unbescholtene Mechaniker versuchte, die Urinprobe zu manipulieren. Er war für eine mögliche Polizeikontrolle mittels sogenanntem „Fake-Urin“ vorbereitet. Eine Masche, die den Schleierfahndern jedoch nicht unbekannt ist. Die daraufhin „echte“ Urinprobe ergab erwartungsgemäß ein positives Ergebnis. Es folgte eine Blutentnahme in der Notaufnahme im Lindauer Krankenaus.
Gleichzeitig wurden die Freunde nochmals eindringlich befragt und eine körperliche Durchsuchung angekündigt. Daraufhin händigte noch ein weiterer Mitfahrer eine Kleinmenge Marihuana aus. Auch hier war es in der Unterhose des angehenden Studenten verborgen.
Für den Fahrer wurde die Weiterfahrt für 24 Stunden unterbunden. Zwar hatten alle drei Freunde einen Führerschein, konnten jedoch aufgrund ihrer Alkoholisierung das Steuer nicht übernehmen. Letztlich wurde der Vater informiert, der sich nach Lindau bringen ließ und das Auto seines Sohnes übernahm. Im Krankenhaus konnte er schließlich seinen Sohn aufnehmen und nach Hause fahren. So endete der Ausflug mit zwei Anzeigen wegen Schmuggel von Betäubungsmitteln und einer Anzeige wegen der mutmaßlichen Drogenfahrt. Bei positiven Blutergebnis kommt eine empfindliche Geldbuße in Höhe von 500 Euro, die Kosten und ein Monat Fahrverbot auf den Fahrer zu. Zudem erhält die Führerscheinstelle einen Abdruck der Anzeige.
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