Ein Ermittlungsverfahren kommt selten allein
Am Samstagabend, dem 9. März, kontrollierten Bundespolizisten in Lindau die Insassen eines Fernreisebusses auf dem Weg von Cannes nach München. Ein syrischer Reisender wies sich dabei mit griechischen Flüchtlingsdokumenten, einem Fremdenpass und einem Aufenthaltstitel aus. Bei der Überprüfung der Dokumente stellten die Beamten fest, dass sie gefälscht waren.
Darüber hinaus ergaben Fingerabdruckanalysen, dass der 26-jährige Mann bereits in Griechenland als Asylbewerber registriert worden war. Obwohl eine Rückkehranordnung seit Ende Januar 2024 vorlag, wurde diese vorerst ausgesetzt.
Den Ermittlungen zufolge hatte der Migrant die gefälschten Dokumente sowie ein Flug- und Busticket in Griechenland für 4.500 Euro von einem bisher unbekannten Schleuser erworben. Der Mann gab an, vor vier Jahren sein Heimatland verlassen zu haben und drei Jahre in der Türkei verbracht zu haben, bevor er sich für 8.000 Euro mit einem LKW nach Griechenland schleusen ließ.
Im Verlauf der Ermittlungen stießen die Beamten auch auf einen in Deutschland ansässigen Landsmann des Migranten, der nach seiner Asylantragstellung 2020 in Griechenland unter anderem Namen im Jahr 2021 ebenfalls in Deutschland Asyl beantragte. Er hatte den deutschen Behörden seine griechischen Dokumente jedoch vorenthalten. Die zuständigen Polizei- und Ausländerbehörden werden nun wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug und Erschleichen eines Aufenthaltstitels weitere Schritte einleiten.
Der 26-Jährige wurde wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise angezeigt. Die Bundespolizei ermittelt nun auch gegen unbekannt wegen Einschleusens von Ausländern.
Der Syrer wurde mit einer dreijährigen Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik belegt und am Sonntag nach Österreich zurückgewiesen.
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