Gericht bestätigt: Einzelhandel bleibt geschlossen
Der Verwaltungsgerichtshof Baden Württemberg hat einen Antrag auf Öffnung des Einzelhandels abgewiesen. Somit bleiben die Einzelhandelsgeschäfte vorübergehend weiter geschlossen. Damit hatte der Eilantrag der RIANI GmbH keinen Erfolg. Sie wollten eine Gleichstellung des Einzelhandels mit den Friseur-Betrieben erreichen.
Zwar hat das Urteil keine Auswirkungen auf den Freistaat Bayern, dennoch aber eine Signalwirkung.
„Wir sind über die Entscheidung des VGH sehr enttäuscht. Der Einzelhandel benötigt dringend wirtschaftliche Perspektiven, Handlungsmöglichkeiten und eine Alternative zu einem nicht endenden Lockdown. Wir werden mit unserer Initiative weiter dafür kämpfen, dass eine schnelle und sichere Öffnung erfolgt.“ so Martina und Mona Buckenmaier, RIANI GmbH.
Die Hoffnung liegt nun auf der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch. Hier könnten Lockerungen vereinbart werden, die dann womöglich bundesweit oder zumindest regional angepasst für eine schrittweise Öffnung des Einzelhandels sorgen könnten.
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