Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Alpenrosenblüte
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Oberallgäu - Riedberger Horn
Dienstag, 19. Juli 2016

Die Staatsregierung erwägt die Abschaffung des Alpenplans

Die Auseinandersetzungen um den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn spitzen sich auf bedrohliche Weise zu. Heute hat die Bayerische Staatsregierung in einer Kabinettssitzung beschlossen, dass es in den betroffenen Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine Bürgerbefragung geben soll. Bei entsprechendem Votum will sie die notwendigen Schritte zur Genehmigung der Skischaukel einleiten und die Schutzgebietsgrenzen entsprechend verschieben. Alternativ, so heißt es in einer Erklärung der Staatsregierung, solle geprüft werden, wie man den Landesentwicklungsplan so ändern könne, dass in der Zone C des Alpenplans Skigebietserschließungen möglich seien. DAV-Vizepräsident Rudolf Erlacher ist schockiert: „Das kommt einer Abschaffung des Alpenplans gleich“. Und zur geplanten Befragung sagt er: „Was nach Bürgerbeteiligung klingt, ist in Wahrheit eine Nebelkerze. Die Bürgerbefragung soll verschleiern, dass sich die Bayerische Staatregierung in eine Klemme manövriert hat, aus der sie alleine nicht mehr herauskommt.

Scheindemokratie? Drei Argumente gegen eine Befragung

Erstens: Mit der Befragung würde auf lokaler Ebene über ein landesweites Instrument – den Alpenplan – abgestimmt werden.

Zweitens: Hier würden 1.300 Menschen, die teils unmittelbar und teils mittelbar vom alpinen Skitourismus profitieren, über ein für den Alpentourismus in ganz Bayern richtungsweisendes Projekt abstimmen.

Drittens: Den Bürgern würde eine Entscheidungsgewalt suggeriert, die es nicht gibt. Unabhängig vom Ausgang der Befragung sprechen nämlich rechtliche Gründe eindeutig gegen die Skischaukel – unter anderem die Alpenkonvention.

Zwickmühle Riedberger Horn

Ministerpräsident Horst Seehofer erklärte die Causa Riedberger Horn zur Chefsache, nachdem sich die am Genehmigungsverfahren beteiligten Ministerien in den zurückliegenden Monaten nicht auf eine Linie einigen konnten. Trotz entschiedener Ablehnung der Skischaukel-Pläne durch das Bayerische Umweltministerium aufgrund der naturschutzfachlich hohen Wertigkeit des Berges stellte er den Skigebietsbetreibern einen positiven Ausgang des Verfahrens in Aussicht. „Rechtlich ist das aber gar nicht möglich“, wundert sich Christoph Himmighoffen, Erster Vorsitzender des Vereins zum Schutz der Bergwelt, über Seehofers Vorgehen. "Die geplante Erschließung widerspricht nationalem und internationalem Recht. Eine Bürgerbefragung ändert daran nichts.“ Geändert werden würde damit nach Ansicht der Naturschutzverbände nur eines: Die Verantwortung für eine politische Sackgasse von der Bayerischen Staatsregierung zu den Bürgerinnen und Bürgern der betroffenen Gemeinden abzuschieben. Rudi Erlacher appelliert deshalb an die Menschen vor Ort: „Lassen Sie sich nicht für dieses durchsichtige Manöver instrumentalisieren!“

Die Skischaukelpläne widersprechen dem Alpenplan

Die geplanten Erschließungen würden sich in erheblichem Umfang auf die Zone C des Alpenplans erstrecken – also auf Gebiete, die nicht erschlossen werden dürfen. Sollten diese Pläne trotzdem genehmigt werden, würde ein Präzedenzfall geschaffen, der unabsehbare Auswirkungen auf die gesamten Bayerischen Alpen hätte. Der Alpenplan, ein international hochgelobtes und seit 44 Jahren bestehendes landesplanerisches Instrument, stünde in Frage. Und das ausgerechnet zu einer Zeit, da die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Freistaat Bayern den Vorsitz der Alpenkonvention innehat. Beide haben sich für ihren Vorsitz zum Ziel gemacht, Themen wie nachhaltiges Wirtschaften, Erhalt der Biodiversität und sanften Tourismus zu fördern.

Und sie verletzen die Alpenkonvention

Die Alpenkonvention spielt auch in anderer Hinsicht eine wichtige Rolle am Riedberger Horn: Der geplante Bereich für Pisten und Lifttrassen liegt zu erheblichen Teilen im Bereich einer großen, aktiven Rutschung und gilt als „labiles Gebiet“ im Sinne des Bodenprotokolls der Alpenkonvention. In Artikel 14 dieses Protokolls werden „Bau und Planierung von Skipisten in labilen Gebieten“ ausgeschlossen. Beim Bau der Piste müssten rund sechs Hektar Bergwald gerodet werden. Fachleute schließen dann Murenabgänge bis zur Riedbergpassstraße nicht aus. Das Gebiet ist laut Gefahrenhinweiskarte des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) stark erosionsgefährdet.

Spekulationen über Gipfeltausch

Am Montag, 18. Juli, sind nach einem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung weitere Spekulationen bekannt geworden. Demnach will die Bayerische Staatsregierung das Riedberger Horn aus der Zone C des Alpenplans streichen und dafür den benachbarten Wannenkopf hineinnehmen. Unabhängig davon, dass der Alpenplan dafür nicht konzipiert worden ist, sprechen mindestens drei Gründe gegen diese Tauschaktion. Erstens liegen der Gipfel des Wannenkopfs und erhebliche Teile des Berges bereits innerhalb der Zone C. Zweitens sind die Teile des Wannenkopfes, die nicht in der Zone C liegen, bereits als Wald-WildSchongebiet und damit als sehr hochwertiges Schutzgebiet ausgewiesen. Ein Gewinn wäre die zusätzliche C-Zonierung also ohnehin nicht. Und drittens ist das Riedberger Horn unter anderem wegen seiner Bedeutung als Quellgebiet für Birkhühner ökologisch ungleich höher einzustufen. Ein angemessener Tausch wäre das also sicherlich nicht. Die Position des LBV ist deshalb auch eindeutig: „Für uns sind die Natur und der Birkhuhnbestand am Riedberger Horn einzigartig und nicht verhandelbar“, sagt dessen Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer. „Wir werden alle rechtlichen Schritte unternehmen, um das Birkhuhn, die Natur am Riedberger Horn und den Alpenplan zu schützen.“ Eine erwogene Änderung des Alpenplans sieht der LBV als Frontalangriff auf den Naturschutz.

Warum der Alpenplan so wichtig ist

Der Alpenplan ist das wirksamste Instrument, um eine Übererschließung des Bayerischen Alpenraums zu verhindern. „Nur Aufgrund des Alpenplanes hat die Landschaft in den bayerischen Alpen ihren ursprünglichen Charakter bewahren können“, sagt Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund Naturschutz in Bayern. Ein Blick über die Grenzen hinweg zu unserem Nachbarn Österreich zeigt, was passiert, wenn es ein solches Steuerungsinstrument nicht gibt. Der Alpenplan wurde 1972 angesichts drohender Erschließungen an überaus prominenten Bergen von der Bayerischen Staatsregierung ins Leben gerufen. Neben dem Watzmann, der Alpspitze und einigen weiteren Bergen ging es damals um das Riedberger Horn. Kaum vorstellbar, dass die Bayerische Staatsregierung ausgerechnet dort den Alpenplan aushebeln will. Schließlich ist sie dessen Initiatorin. Der Präsident der CIPRA Deutschland, Erwin Rothgang, fasst das in treffenden Worten zusammen: „Wir sollten stolz sein auf den Alpenplan, statt ihn zu zerstören.“ Und Dr. Gotlind Blechschmidt von Mountain Wilderness Deutschland betont: "Wenn Horst Seehofer einen Kuhhandel wie zwischen dem Riedberger Horn und dem Wannenkopf ins Spiel bringt, dann beweist der Ministerpräsident, dass er den Bayerischen Alpenplan nicht ernst nimmt.“

Erfolgreicher Tourismus in der Region am Riedberger Horn

Obermaiselstein und Balderschwang haben längst bewiesen, dass sie mit der bestehenden Seilbahn-Infrastruktur und einem breit gefächerten touristischen Angebot sowohl im Sommer als auch im Winter sehr erfolgreich sind. Eine besondere Bedeutung hat dabei das äußerst beliebte Riedberger Horn. Die Möglichkeiten für Urlauber wie Einheimische reichen dort vom Wandern über Schneeschuhgehen bis hin zu Skitouren. All diese Aktivitäten leben von einer unberührten, ökologisch intakten Landschaft – und nicht von einer Skischaukel. „Mit der Erschließung würde die Attraktivität der Region nicht erhöht, sondern vermindert werden“, sagt Christine Eben von den Naturfreunden Bayern. „Wir setzen seit vielen Jahren auf den sanften Tourismus. (pm)

 


Tags:
Riedberger Horn Abschaffung Alpenpla Naturschutz


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