Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Oberallgäuer Landwirte angeklagt
Weil sie ihre erkrankten Rinder nicht von einem Tierarzt untersuchen und behandeln ließen und den Tieren dadurch wiederholt vermeidbare Schmerzen und Leid zufügten, hat die Staatsanwaltschaft Kempten nun Anklage gegen drei Landwirte aus dem Oberallgäu erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Kempten hat am 25.05.2021 Anklage gegen drei Landwirte aus dem Oberallgäu zum Landgericht Kempten erhoben. "Die Anklageerhebung zum Landgericht erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der Sache", heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Kempten.
Die Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus: Die drei Landwirte, Ehepaar und Sohn, unterhielten in den Jahren 2019 und 2020 einen Milchviehbetrieb im Landkreis Oberallgäu. Den drei Angeschuldigten wird insbesondere zur Last gelegt, in dem Tatzeitraum durch elf wiederholte Vergehen bei insgesamt 107 Rindern "bewusst pflichtwidrig nicht dafür gesorgt zu haben, dass den erkrankten Tieren die erforderliche tierärztliche Behandlung zukam und sie zudem nicht in geeigneter Art und Weise abgesondert gehalten zu haben" (Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz durch Unterlassen).
Nach § 17 Tierschutzgesetz macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht dabei für jeden einzelnen Verstoß eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor.
Der Anklageerhebung gingen umfangreiche und aufwändige Ermittlungen voraus, bei denen vor allem zur Feststellung des Ausmaßes der unterlassenen Handlungen zum Nachteil jeden einzelnen Rindes Sachverständigengutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingeholt wurden. Das Landgericht Kempten hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.
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