Tunesischer Staatsbürger in Zurückweisungshaft genommen nach missglücktem Einreiseversuch
Ein Vorfall am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) sorgte für Aufsehen, als Bundespolizisten einen tunesischen Staatsangehörigen in Zurückweisungshaft nahmen. Der Mann hatte sich zunächst als Marokkaner ausgegeben und versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen.
Die Ereignisse nahmen ihren Lauf, als eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen Fernreisebus von Barcelona nach München kontrollierte. Unter den Passagieren befand sich ein Mann, der bei der Kontrolle keine Reisedokumente vorweisen konnte und behauptete, marokkanischer Staatsbürger zu sein. Dies erregte den Verdacht der Beamten, die den Mann genauer unter die Lupe nahmen.
Bei einer gründlichen Durchsuchung stießen die Polizisten auf einen versteckten, jedoch gültigen tunesischen Ausweis sowie einen gefälschten Reisepass mit einem spanischen Schengenvisum. Die persönlichen Angaben in den Dokumenten stimmten nicht mit den zuvor gemachten Angaben überein. Zusätzlich wurde ein auf den Tunesier ausgestelltes Busticket gefunden, aus dem der Name entfernt worden war.
Nach intensiver Befragung gestand der Beschuldigte, tatsächlich Tunesier zu sein, und gab zu, einer möglichen Rückführung in sein Heimatland entgehen zu wollen. Er war der Meinung, dass Marokkaner weniger strengen Abschiebungsmaßnahmen unterliegen als Tunesier.
Aufgrund verschiedener Delikte, darunter das Verschaffen falscher amtlicher Ausweisdokumente und der versuchten unerlaubten Einreise, wurde der Mann von den Bundespolizisten angezeigt. Zusätzlich erhielt er ein dreijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland.
Die Situation wurde weiter verschärft, als die Richterin am Amtsgericht Lindau Haft zur Sicherung der Zurückweisung nach Tunesien anordnete. Daraufhin wurde der Mann in die Abschiebehafteinrichtung Hof überführt, wo er bis zu seiner Rückführung verbleiben wird. Dieser Vorfall verdeutlicht die Entschlossenheit der Behörden, illegale Einreiseversuche konsequent zu verfolgen und zu ahnden.
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