Eilantrag des Bund Naturschutz in Lindau abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Eilantrag des BUND Naturschutz gegen die Baugenehmigung für die Therme Lindau mit Beschluss vom 26. April 2018 als unzulässig abgelehnt.
Der BUND trägt somit die Kosten des Verfahrens. Dem Antrag fehle die Befugnis, der BUND mache eine Verletzung eigener Rechte von vornherein nicht geltend. Er könne zwar gegen den Bebauungsplan selbst vorgehen, eine Doppelprüfung von Bebauungsplan und Baugenehmigung müsse aber vermieden werden, begründet das Gericht seine Entscheidung.
Das VG verweist auf einen Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. April 2018, wonach der BUND die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften nur im Umfang seiner Anerkennung als Naturschutzvereinigung rügen kann.
Bei der Zulassung eines Vorhabens per Baugenehmigung aufgrund der rein bauplanungsrechtlichen Vorschrift des § 30 Baugesetzbuch, sei keine Klagebefugnis gegeben, da es sich hier gerade nicht um eine umweltbezogene Vorschrift handle. Die Prüfung umweltbezogener Belange finde vielmehr bereits auf der Ebene des Bebauungsplans statt.
Lindaus Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker sieht mit dem Urteil die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung zum wiederholten Mal bestätigt. „Wir arbeiten weiter daran den Willen der Bürger und der Stadtratsmehrheit zum Bau der Therme zügig umzusetzen.“ (PM)
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