Bedarfszuweisungen für Lindau und das Oberallgäu
„Vier Kommunen in Schwaben erhalten über 2 Millionen Euro zusätzlich an staatlichen Bedarfszuweisungen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Donnerstag (31.10.) im Anschluss an die Sitzung des Verteilerausschusses mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie Vertretern des Innen- und Finanzministeriums mit. „Ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel“, hob Füracker hervor. Der Landkreis Lindau erhält 200.000 Euro, der Landkreis Oberallgäu 50.000 Euro.
Bayernweit erhalten insgesamt 148 Kommunen für das Antragsjahr 2019 Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. An vier Kommunen aus Schwaben gehen insgesamt über 2 Millionen Euro. Die Stadt Lauingen (Donau) wird mit 1.800.000 Euro unterstützt.
Drei schwäbische Landkreise erhalten insgesamt 450.000 Euro:
- Landkreis Dillingen a.d. Donau 200.000 Euro
- Landkreis Lindau (Bodensee) 200.000 Euro
- Landkreis Oberallgäu 50.000 Euro
Die Bewilligungsbescheide wird Finanz- und Heimatminister Albert Füracker voraussichtlich am 29. November 2019 am Dienstsitz Nürnberg übergeben.
Die Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2019 ein Rekordvolumen von über 9,97 Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.
Von den Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise, als auch Städte und Gemeinden. Die 2012 eingeführten Stabilisierungshilfen sollen besonders finanz- und strukturschwache Kommunen als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen.
Seit diesem Jahr erfahren Städte und Gemeinden, die bereits dreimal Stabilisierungshilfen erhalten haben und den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung weitergehen wollen, zusätzliche Unterstützung: Mit den sogenannten „Investitionshilfen“ sollen Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung erleichtert werden, da damit insbesondere Kreditaufnahmen reduziert werden können und ein erneuter Schuldenaufbau vermieden wird.
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