Antragsfrist für Überbrückungshilfe wird verlängert
Die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft haben die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe des Bundes bis 30. September verlängert. Unternehmen können somit einen Monat länger die finanzielle Unterstützung beantragen. Die Antragstellung erfolgt über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begrüßt diesen Schritt: „Die Verlängerung der Antragasfrist war dringend nötig. Ich habe diese Forderung erhoben und bin froh, dass der Bund jetzt handelt."
Aiwanger rechnet damit, dass einige Branchen auch im September noch massive Umsatzausfälle zu beklagen haben werden. Aber trotz der bis Ende September verlängerten Antragsfrist erstattet die Überbrückungshilfe lediglich Kosten, die vor dem 31. August anfallen. Er ist deshalb überzeugt, dass die Bundesregierung das Programm über den Stichtag Ende September hinaus weiter verlängern muss, sinnvollerweise bis Jahresende. Aiwanger: "Es wäre ein Unding, Schankwirtschaften, Reisebüros, Schausteller oder die Messewirtschaft ab 1. September im Regen stehen zu lassen. Einige Branchen brauchen nachhaltige gezielte Unterstützung, um durch die Coronakrise zu kommen."
Bayerische Unternehmen haben bisher knapp 2.800 Überbrückungshilfe-Anträge mit einem Volumen von rund 73 Mio. Euro gestellt. Die Überbrückungshilfe des Bundes soll die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die durch coronabedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Die Überbrückungshilfen sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen, die sich an der Höhe des Umsatzrückgangs bemessen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet.
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