Verdacht auf Geflügelpest-Ausbruch im Ostallgäu
Aufgrund ihrer Ermittlungen geht die Veterinärbehörde im Landratsamt von einem Anfangsverdacht auf die Geflügelpest im Landkreis Ostallgäu aus. Zu weiteren Aufklärung sollen sich betroffene Halter melden und alle Geflügelhalter werden nochmals auf die Einhaltung der Stallpflicht für Geflügel hingewiesen. Das Landratsamt Ostallgäu hat zum Schutz gegen die Geflügelpest mit Allgemeinverfügung vom 11. März 2021 die Stallpflicht für Geflügel angeordnet, nachdem in mehreren bayerischen Landkreisen Fälle der ansteckenden Tierseuche festgestellt wurden.
Aufgrund des hohen Risikos eines Erregereintrags insbesondere durch Wassergeflügel und die Vielzahl von Wasserflächen im Landkreis Ostallgäu erschien den Verantwortlichen diese Maßnahme erforderlich. Nun besteht aber der Verdacht, dass die Geflügelpest über Handelsbeziehungen in den Landkreis gelangt sein könnte. Ausgehend von einem großen Hühnerbestand in Nordrhein-Westfalen, in dem die Geflügelpest festgestellt wurde, bestehen auch Verbindungen über den Handel mit lebenden Hühnern in die Gemeinde Friesenried im Landkreis Ostallgäu. Tiere, die von dort aus weiterverkauft wurden, sind teils positiv auf den Erreger der hochansteckenden Geflügelpest getestet worden, nachdem einzelne Tiere Anzeichen auf das Vorliegen dieser Infektionskrankheit gezeigt haben.
Das Veterinäramt ermittelt derzeit, wohin Geflügel aus dem Handelsstall in Friesenried verkauft worden ist. Abnehmer, die zwischen dem 11. März 2021 und 20. März 2021 lebende Hühner in Friesenried gekauft haben, werden gebeten, sich unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Ostallgäu zu melden (08342/911-213 oder E-Mail veterinaeramt@lra-oal.bayern.de). In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die am 11. März 2021 durch Allgemeinverfügung erlassene Pflicht zur Aufstallung von Geflügel verwiesen.
Durch die konsequente Einhaltung der Stallpflicht und weiterer Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine gegenseitige Ansteckung und Einschleppung verhindert werden. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und Funde dem Veterinäramt gemeldet werden. Halter von Geflügel werden gebeten, ihre Haltungen beim Veterinäramt anzumelden, sofern das noch nicht geschehen ist.
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