Vollstreckung von Haftbefehlen durch Lindauer Bundespolizisten
Am vergangenen Wochenende (26. bis 28. April) wurden in Lindau von Bundespolizisten vier Haftbefehle vollstreckt, wobei in zwei Fällen insgesamt rund 2.500 Euro Justizschulden eingetrieben wurden. Zwei der Gesuchten wurden festgenommen und inhaftiert.
Am Freitag, den 26. April, kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen rumänischen Fahrer, dessen Auto in Frankreich zugelassen war. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Der 28-Jährige war den deutschen Justizbehörden fast 1.600 Euro schuldig geblieben. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Die Ersatzfreiheitsstrafe des Rumänen dauerte jedoch nur kurz, da ein Bekannter des Verhafteten noch am selben Tag die Justizschulden beglich.
Am Samstagabend, den 27. April, holten die Bundespolizisten am Lindauer Inselbahnhof einen österreichischen Staatsangehörigen aus einem Zug. Der 32-Jährige hatte sich in der Zugtoilette eingeschlossen und angegeben, Drogen gespritzt zu haben. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er seit drei Jahren von der Staatsanwaltschaft Ravensburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gesucht wurde. Der Mann wurde zunächst zur Hafttauglichkeitsprüfung ins Krankenhaus Lindau gebracht und später zur Verbüßung seiner rund viereinhalbjährigen Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert.
In der Nacht auf Sonntag, den 28. April, kontrollierten Bundespolizisten an einer Lindauer Tankstelle einen rumänischen Fahrer eines in Moldau zugelassenen Wagens. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 33-Jährige von der Staatsanwaltschaft Traunstein per Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wurde. Der Mann konnte die vom Gericht verhängte Geldstrafe von knapp 900 Euro begleichen und weiterreisen.
Kurz darauf stoppte eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) einen Fernreisebus mit dem Routing Lyon-Zagreb. Unter den Businsassen fiel den Beamten ein ausweisloser russischer Staatsangehöriger auf, der lediglich eine schweizerische Wegweisungsverfügung sowie einen Sozialunterkunftsausweis bei sich hatte. Die Bundespolizisten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit August 2021 wegen unerlaubter Einreise per Vollstreckungshaftbefehl nach dem 50-Jährigen suchte. Da der Mann die ausstehende Geldstrafe von über 500 Euro nicht begleichen konnte, wurde er wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt und am Montagnachmittag, den 29. April, beim Amtsgericht Lindau vorgeführt, um eine an die Ersatzfreiheitsstrafe anschließende Zurückweisungshaft zu erwirken. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Gegen den Mann lagen seit 2018 zudem schengenweite Fahndungsnotierungen zur Einreiseverweigerung vor, die von den italienischen, schweizerischen und niederländischen Behörden ausgestellt worden waren.
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