Umweltminister verspricht Renaturierung des Rappenalpbachs
Nach der Schneeschmelze im Frühjahr werden die Arbeiten im Rappenalptal beginnen, den Naturraum rund um den Wildbach wieder herzustellen. Dies kündigte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags an. Am Rappenalpbach waren im Herbst Baggerarbeiten vorgenommen worden, die so nicht erlaubt sind.
Das Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen ist ein "herausragender Naturraum in einer wunderschönen Naturlandschaft", sagte Umweltminister Glauber (Freie Wähler), in seinem Bericht zu den Geschehnissen im Rappenalptal bei Oberstdorf vor dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtages. Die Natur im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen werde auch von den Anwohnern geschützt, so Glauber weiter, "umso schwieriger ist es zu verstehen dass dies dort passiert ist!"
Die Baggerarbeiten im Rappenalpbach seien ein "Eingriff in die Natur", der "kein Versehen war" und der "so nicht hinnehmbar ist!" Nach einem Unwetter hat die im Rappenalptal ansässige Alpgenossenschaft Arbeiten am Rappenalpbach durchgeführt, um die Unwetterschäden durchzuführen. In den Augen der Alpgenossenschaft waren diese Arbeiten durch das Landratsamt genehmigt. Das Landratsamt sieht dies nicht so und sagt, die Arbeiten waren illegal. Unabhängig davon wurde durch die Arbeiten massiv im Naturschutzgebiet eingegriffen. Aktuell läuft ein Klageverfahren, die Situation wird aufgearbeitet.
Hintergrundinformationen zu den Vorkommnissen gibt es hier und hier.
Klar sei, so der Minister vor dem Umweltausschuss, dass die Baggerarbeiten im Wildbach nicht erlaubt waren. Der Rappenalpbach habe sein Ablaufverhalten geändert, er fließe nun deutlich dynamischer und könne im Falle eines Hochwassers zur Gefahr werden. Nun sei es nötig, alles dafür zu tun, um den Bach und seine Umgebung wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu bringen. Die Arbeiten werden nach der Schmelze im Frühjahr beginnen, versprach er. Die Vertiefung des Bachbettes werde zurückgebaut, ebenso wie die Kanalisierung.
Das Bachbett im Rappenalpbach ist an manchen Stellen rund 2,5 Meter tiefer als zuvor. Für solche Unterhaltsmaßnahmen habe es keine Erlaubnis geben, dies habe schon das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt. Für Unterhaltsmaßnahmen sei ohnehin der Markt Oberstdorf zuständig und nicht das Landratsamt. Für einen Gewässerausbau in diesem Maße sei allerdings, laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, eine andere Stelle zuständig gewesen und nicht der Mitarbeiter des Landratsamtes, der vor Ort bei einer Begehung dabei war und einen Aktenvermerk über die Baumaßnahmen angefertigt hatte.
Glauber warnte jedoch, ebenso wie mehrere Ausschussmitglieder, vor einer Vorverurteilung, auch wolle der Landtag in dieser Sache niemanden verurteilen, dies sei Sache von Staatsanwaltschaft und der Gerichte.
Beißwenger: Die Natur muss sich in regelmäßigen Abständen erholen
Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Eric Beißwenger (CSU) merkte im Umweltausschuss an, dass die Gegend im Rappenalptal nach Unwettern schon oftmals durch die Natur selbst verändert war. Etwa alle ein bis fünf Jahre entstünden durch starke Niederschläge oder ähnliches Geländeverschiebungen, von denen sich die Natur immer erst erholen müsse. Er selbst habe sich auch ein Bild vor Ort gemacht. Die Kanalisierung, von der immer gesprochen werde, sei nicht befestigt, so Beißwenger, das natürliche Geschiebe des Wildbaches werde nicht beeinträchtigt. Auch müsse man bedenken, dass die Artenvielfalt, die im Rappenalptal zu finden sei, der jahrelangen Arbeit der Landwirte vor Ort geschuldet sei, die über Generationen hinweg dieses Tal erhalten hätten.
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