Memmingen: Hohe Haftstrafen für die Mörder von Hannah
Das Urteil ist gefallen: Wegen des gemeinschaftlichen Mordes an der 16-jährigen Hannah aus Memmingen wurde am Donnerstag ein 26-Jähriger zu lebenslanger Haft, eine 16-Jährige zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Um 8:30 Uhr hat der Vorsitzende Richter Thomas Hörmann das Urteil der Jugendkammer im Verfahren gegen den 26-jährigen Denis G. und die 16 Jahre alte Angelina A. verkündet und fast eineinhalb Stunden lang begründet.
Nach 23 Verhandlungstagen, der Vernehmung zahlreicher Zeugen und Sachverständiger ist die Kammer zu der Überzeugung gekommen, dass die beiden Angeklagten des gemeinschaftlichen Mordes schuldig sind. Der Angeklagte wurde deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Rechtsfolge sieht das Gesetz bei Mord grundsätzlich vor. Die Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, beträgt die gesetzliche Höchststrafe 10 Jahre. Beim Angeklagten wurde darüber hinaus, auf Grund seines Betäubungsmittelkonsums, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Er muss den Eltern der Getöteten ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro bezahlen.
Zur Überzeugung des Gerichts, das in seiner Begründung ausführlich, auf die für die Beurteilung des Tatgeschehens maßgebliche Vorgeschichte, das heißt die Persönlichkeiten des Opfers und der Angeklagten und ihre Beziehungen zueinander einging, bestand bei der Angeklagten eine Motivlage aus Rache und Wut, beim Angeklagten in erster Linie das Motiv der Angeklagten zu helfen. Dies führte dann zum Tatplan der Angeklagten, den die beiden dann gemeinschaftlich umsetzten. Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt, sie jedoch als Kurzschlusshandlung dargestellt. Die Angeklagte räumte ihre Anwesenheit ein, bestritt jedoch eine Tatbeteiligung.
Das Gericht hat an mehreren Verhandlungstagen seit Ende August zahlreiche Zeugen vernommen. Insbesondere wurden auch Chatverläufe ausgewertet, die Rückschlüsse auf die Tat beziehungsweise die Entwicklung der Tat zulassen. Auch hat sich das Gericht sehr intensiv mit der Vorgeschichte der Tat befasst sowie mit den Persönlichkeiten des Opfers und der beiden Täter und deren Beziehungen zueinander.
Die Angeklagten haben die Möglichkeit das Urteil innerhalb einer Woche nach Verkündung mit dem Rechtsmittel der Revision anzufechten. Der Bundesgerichtshof prüft dann das Verfahren auf Rechtsfehler. Das heißt die Beweisaufnahme wird nicht nochmals durchgeführt.
Hintergrund:
Im November 2021 wurde der Leichnam der 16-Jährigen Hannah nahe des Flughafengeländes in Memmingen gefunden. Ihre Eltern hatten sie als vermisst gemeldet. Das Mädchen starb durch massive äußerliche Gewalteinwirkung. Ende August 2022 begann der Prozess gegen die beiden Angeklagten Denis G. und Angelina A. vor dem Landgericht Memmingen.
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