Getötete 16-Jährige in Memmingen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Nach monatelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Memmingen Anklage gegen einen 25-Jährigen und eine 16-Jährige erhoben. Das haben die Beamten heute öffentlich gemacht. Beide Tatverdächtigen sollen im November letzten Jahres eine 16-Jährige am Memmingerberg umgebracht haben.
Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat am 25. April 2022 Anklage gegen einen 25-Jährigen und eine 16-Jährige zur Jugendkammer des Landgerichts Memmingen erhoben. Den beiden Angeschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft gemeinschaftlicher heimtückischer Mord zur Last gelegt.
Die erhobene Anklage geht dabei von folgendem Tatverdacht aus:
Die beiden Angeschuldigten hatten bereits in den Wochen vor dem 14. November 2021 gemeinsam beschlossen, die 16-Jährige zu töten. In Umsetzung dieses Planes vereinbarte die 16-jährige Angeschuldigte mit dem späteren Opfer ein Treffen am frühen Abend des 14. November 2021 im Bereich des Flughafens in Memmingerberg, zu dem auch der 25-jährige Angeschuldigte hinzukam. Dort begaben sich die drei Personen zu einem nahegelegenen Shelter.
Hier gab nun die 16-jährige Angeschuldigte dem späteren Opfer in Gelatinekapseln abgefülltes MDMA, das sie vom 25-jährigen Angeschuldigten erhalten hatte. Dabei behauptete die Angeschuldigte gegenüber dem Opfer bewusst der Wahrheit zuwider, dass es sich um Vitaminpillen handle. Nachdem das Opfer die Drogen eingenommen hatte, schlug ihr die 16-jährige Angeschuldigte mit einer Glasflasche einmal auf den Kopf. In der Folge ging das Opfer zu Boden und lag dort auf dem Bauch. Nun stach der 25-jährige Angeschuldigte dem Opfer mit einem Butterflymesser mehrfach in den Rücken sowie in den hinteren seitlichen Rumpf.
Das Opfer verstarb nach wenigen Minuten infolge der durch die Messerstiche erlittenen Verletzungen und der MDMA-Intoxikation. Das getötete 16-jährige Mädchen rechnete im Zeitpunkt der Tat nicht mit einem Angriff der beiden Angeschuldigten auf ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben. Sie war deshalb auch nicht in der Lage, sich zu wehren. Diese Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers nutzten die beiden Angeschuldigten bei der Tat bewusst aus.
Trotz umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen sowie der bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen eingerichteten Ermittlungsgruppe „Shelter“ konnte das Motiv für die Tat nicht mit hinreichender Sicherheit geklärt werden.
Das Landgericht Memmingen hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für beide Angeschuldigte die Unschuldsvermutung gilt.
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