Mit Sommerreifen auf winterlicher Straße im Unterallgäu
Am Spätnachmittag des Donnerstag, 20. Januar, kam es auf winterglatten Fahrbahnen zu zwei Unfällen im Umfeld von Stetten im Unterallgäu. Ein Fahrer war mit Sommerreifen unterwegs, ein anderer auf der Autobahn viel zu schnell.
Zum einen war ein 26-jähriger Mann mit seinem Pkw auf der St 2013 von Oberauerbach in Richtung Stetten unterwegs und wollte dann auf die St 2037 Richtung Oberkammlach nach rechts abbiegen. Als er dazu abbremste, geriet er auf der mit Schnee bedeckten Straße ins Schlingern, kam nach rechts ab und prallte gegen den dortigen Vorwegweiser. Verletzt wurde er dabei nicht. An seinem Fahrzeug entstand jedoch wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gesamtsachschaden wurde auf etwa 4.000 Euro geschätzt. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten der Autobahnpolizei Memmingen fest, dass an dem Pkw Sommerreifen montiert waren.
Zum anderen krachte es auf der A7, auf Höhe Woringen, in Fahrtrichtung Würzburg. Hier war ein 50-jähriger Pkw-Fahrer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs, als er aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, ins Schleudern geriet und auf dem rechten Fahrstreifen entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen kam. Ein unmittelbar nachfolgender Lkw-Fahrer konnte trotz Vollbremsung einen Zusammenstoß mit dem Pkw nicht mehr verhindern. Beide Fahrzeugführer blieben unverletzt. Es entstand ein Schaden von ca. 25.000 Euro. Gegen die jeweiligen Unfallverursacher der beiden Verkehrsunfälle leiteten die unfallaufnehmenden Beamten ein Bußgeldverfahren ein.
In Deutschland gilt zwar keine generelle Winterreifenpflicht, aber eine situative. Dies bedeutet: Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Laut Automobilclubs gilt die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O). Aus Sicherheitsgründen sollten Winterreifen eine Tiefe von 4 Millimetern aufweisen, auch wenn gesetzlich 1,6 mm ausreichend sind, und sie sollten nicht älter als sechs Jahre sein.
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