Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung im Ostallgäu
Am Dienstag wurden in Füssen und Kaufbeuren verschiedene Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. Die Polizei wurde so zum Beispiel informiert und darauf hingewiesen, dass sich in einer Wohnung in Füssen zwei Freunde treffen.
Bei der anschließenden Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass ein Freund dem anderen wohl etwas vorbeibrachte hat und sich anschließend noch dort aufhielt. Dabei hielten die zwei Personen keinerlei Abstand zueinander ein.
Ein weiterer Verstoß wurde in den Abendstunden festgestellt: Im Bereich der Kemptener Straße kontrollierten die Beamten einen Pkw. In diesem saßen ebenfalls zwei Personen, die keinen gemeinsamen Hausstand begründet haben.
Alle Beteiligten erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem empfindlichen Bußgeld. Die Polizei appelliert, sich insbesondere an die Ausgangsbeschränkungen zu halten.
Am Dienstag wurden durch die Polizei Kaufbeuren erneut mehrere Passanten bezüglich der Einhaltung der aktuell bestehenden Ausgangsbeschränkungen im Stadtgebiet kontrolliert.
Gegen insgesamt zwölf Personen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da sie den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten hatten. I
n der Tannwalder Straße haben sich drei Personen im Alter von 17 bis 35 Jahren auf einer Parkbank zum Alkoholkonsum getroffen und saßen eng nebeneinander. Ebenso trafen sich am Märzenpark ein Mann und eine Frau zum gemeinsamen Biertrinken auf einer dortigen Parkbank. Die 25-Jährige war derart alkoholisiert, dass zudem ein Rettungswagen angefordert werden musste.
Ebenso konnten bei Fahrzeugkontrollen festgestellt werden, dass sich mehrere Personen im Fahrzeug befanden, die nicht im gleichen Hausstand leben und keinen triftigen Grund vorweisen konnte, warum diese durch die Stadt fuhren, oder auf den Parkplatz eines Baumarktes in der Sudetenstraße standen. Alle Betroffenen erwarten nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz und ein empfindliches Bußgeld.
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