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Symbolbild Baustelle
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Ruderatshofen/Apfeltrang
Dienstag, 7. November 2017

Kreisstraße OAL 7: Neubau der Ortsumfahrung

Die Regierung von Schwaben hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Umfahrung von Ruderatshofen und Apfeltrang im Zuge der OAL 7 erlassen. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Baumaßnahme geschaffen.

Die OAL 7 stellt im Landkreis Ostallgäu eine wichtige Hauptverkehrsstraße dar und weist ein entsprechend hohes Verkehrsaufkommen auf. Mit der neuen Umfahrung will der Landkreis durch Entlastung vom Durchgangsverkehr die Verkehrssicherheit in den bestehenden Ortsdurchfahrten Ruderatshofen und Apfeltrang wesentlich erhöhen und gleichzeitig den Verkehrsfluss auf dem einschlägigen Streckenabschnitt verbessern.

Die Neubaustrecke mit einer Gesamtlänge von ca. 4,75 km beginnt an der OAL 7 auf Höhe des nördlichen Ortsausgangs von Immenhofen und verläuft östlich von Ruderatshofen und Apfeltrang in Richtung Norden. Nördlich von Apfeltrang mündet die Umfahrung wieder in die bestehende Kreisstraße OAL 7 ein.

In dem seit Dezember 2014 laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände angehört sowie betroffenen Privatpersonen Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gegeben. Die eingegangen Stellungnahmen und Einwendungen wurden bei einem Erörterungstermin am 22. und 23. September 2015 mit den Betroffenen besprochen. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens hat der Landkreis Ostallgäu zahlreiche Änderungen in den Plan eingearbeitet. Dazu wurden Betroffene und Behörden erneut angehört.

Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Neubau der Kreisstraße im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Planunterlagen wird in der Verwaltungsgemeinschaft Biesenhofen und der Gemeinde Ruderatshofen vom 14. November 2017 bis einschließlich 27. November 2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden von der der Verwaltungsgemeinschaft Biesenhofen und Gemeinde Ruderatshofen jeweils noch ortsüblich bekanntgegeben.

Daneben kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 14. November 2017 auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ „Erlassene Planfeststellungsbeschlüsse“ eingesehen werden. (PM)

 

 

 

 

 


Tags:
kreisstraße neubau planfeststellungsbeschluss allgäu


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