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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Das Landratsamt in Marktoberdorf (Ostallgäu)
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Marktoberdorf
Mittwoch, 14. Januar 2015

Ostallgäuer Vereine können Vereinspauschale beantragen

Spätestens bis zum 2. März 2015 sollten die Ostallgäuer Sportvereine die Vereinspauschale beantragen: dann müssen alle Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen vollständig vorliegen! Geld vom Freistaat Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, wenn sie mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.

Die Vereinspauschale hilft den Sportvereinen, ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren. Im Jahr 2014 erhielten 125 Ostallgäuer Sportvereine 222.000 Euro dieser staatlichen Sportförderung – 5.000 Euro mehr als im Jahr 2013. „Wir bitten die Vereine, ihre Anträge möglichst noch einige Tage vor dem Stichtag 2. März vollständig abzugeben, damit Probleme im Antrag oder bei den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können“, rät Ilka Kögel vom Landratsamt. Anträge und Unterlagen, die nach dem 2. März eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Berechnet wird die Vereinspauschale auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen. Jugendliche Mitglieder bis 26 Jahre zählen zehnfach, Mitglieder ab 27 Jahre einfach und die Übungsleiterlizenzen grundsätzlich 650-fach. Übungsleiter, die bei mehr als einem Verein tätig sind, können ihre Lizenzen auf maximal zwei Vereine aufteilen. Eingereicht werden können alle Lizenzen, die zum Stichtag gültig sind oder deren Frist zur Gültigkeitsverlängerung zum Stichtag noch nicht abgelaufen ist und die im Sportbetrieb des Antragsjahres tatsächlich zum Einsatz kommen. Berücksichtigt werden auch Lizenzen, die am Stichtag noch zur Verlängerung dem Verband vorliegen. Dies muss jedoch schriftlich nachgewiesen werden

Neu seit 2013 ist das für die Förderung entscheidende Mindestbeitragsaufkommen (Soll-Aufkommen). Demnach werden für das Soll-Aufkommen folgende Mindestbeiträge berechnet:

Je Mitglied bis einschl. 13 Jahre       (Schüler)                   12,00 Euro

Je Mitglied bis einschl. 17 Jahre (Jugendlicher)                  25,00 Euro

Je Mitglied ab 18 Jahre (Erwachsene)                                 50,00 Euro

Das Soll-Aufkommen sollte dem Ist-Aufkommen eines Vereines entsprechen.

Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen – natürlich auch den Antrag für die Vereinspauschale – gibt es im Landratsamt Ostallgäu bei Ilka Kögel, Telefon 08342/911-264, im Internet unter www.buerger-ostallgaeu.de/formulare.html oder per E-Mail: ilka.koegel@lra-oal.bayern.de. Weiter Informationen können auf der Homepage des

Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter http://www.km.bayern.de/lehrer/erziehung-und-bildung/sport.html (Stichwort Vereinssport) abgerufen werden.


Tags:
vereinspauschale ostallgäu sportverein bayern



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