Bewaffnet zur Grenzkontrolle
Am vergangenen Samstag, 23. Oktober, hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) bei der Kontrolle eines 18-Jährigen zwei Einhandmesser, zwei Softair-Waffen samt Zubehör sowie ein Tütchen Betäubungsmittel sichergestellt. Einen Waffenschein besaß der Deutsche nicht.
Gegen 23 Uhr fuhr ein mit vier deutschen Jugendlichen besetzter Pkw in die Kontrollstelle am Grenztunnel Füssen ein. Bei der Kontrolle des 18-jährigen Fahrers fiel den Bundespolizisten ein Einhandmesser auf, welches der junge Mann griffbereit im Hosenbund trug. Ein weiteres Einhandmesser fanden die Polizisten in der Mittelkonsole des Fahrzeugs.
Außerdem entdeckten die Bundespolizisten in der Ablage der Beifahrertür eine Mappe, in der sich ein Tütchen mit zwei aufgebrochenen Arzneikapseln befand. Ein Drogentest der Substanz schlug positiv auf Amphetamin an.
Die Beamten fanden zudem in der Ablage der Fahrertür eine geladene Softair-Waffe auf. In der Pistole war ein teilweise gefülltes Magazin eingeführt. Im Fußraum der Beifahrerseite war außerdem ein verschlossener Waffenkoffer abgelegt. In diesem befand sich eine weitere geladene Softair-Pistole samt Holster und ein zum Teil befülltes Magazin.
Die beiden gekennzeichneten Softair-Waffen wiesen eine Geschossenergie von über 0,5 Joule auf. Im Besitz eines Waffenscheins, der zum Führen solcher Pistolen berechtigen würde, war der 18-Jährige jedoch nicht.
Die Bundespolizisten zeigten den gebürtigen Münchener wegen Verstoßes gegen das Waffen- sowie Betäubungsmittelgesetz an und stellten die aufgefundenen Sachen, die allesamt dem 18-Jährigen gehörten, sicher. Anschließend durfte der Beschuldigte seinen Weg fortsetzen.
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