Rechtsexperte Michael Moser beantwortet Ihre Fragen
Liebe Leserinnen und Leser,
wir wünschen Ihnen ein „gutes neues Jahr!“ persönlich und privat, beruflich und rechtlich. Im neuen Jahr 2014 kommen wieder einige Änderungen auf uns zu. Ob bei Bankgeschäften, beim Einkauf, beim Mobilfunk, beim Porto, Wohnen und beim Autofahren.
Bank- und Onlinegeschäfte
Das SEPA-Zahlungssystem wird zum 01.02.2014 vollständig umgesetzt. Auch für Überweisungen im Inland, muss nur die internationale Kontonummer (International Bank Account Number – IBAN) verwendet werden. Bei Überweisungen ins Ausland muss zusätzlich zur IBAN auch die internationale Bankleitzahl (Bank Identifier Code - BIC) angegeben werden.
Verbraucher können sich ab Mitte Juni 2014 auf ein EU-weit geltendes einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften berufen. Die Kunden müssen der Rücksendung allerdings eine ausdrückliche Erklärung beilegen. Allerdings kann das Rückporto auch den Kunde treffen.
Mobilfunk und Postwertzeichen
Wer innerhalb der EU mobil telefoniert, darf ab 01.07.2014 mit günstigeren Tarifen rechnen. Anrufe in die Heimat schlagen dann nur noch mit maximal 19 Cent pro Minute zu Buche, eingehende Telefonate dürfen nur noch mit höchstens fünf Cent die Minute abgerechnet werden. Wer eine SMS versendet, zahlt nur noch sechs Cent.
Wer im Internetzeitalter einen Brief verschickt, muss künftig 60 Cent statt 58 Cent für den „Standardbrief“ zahlen. Die Post erhöht zudem die Gebühren für Einschreiben, Päckchen und Pakete.
Wohnen
Immobilienverkäufer oder -vermieter haben ab Mai 2014 die Pflicht, einen neuen Energieausweis für die Immobilie vorzulegen. Das Haus oder die Wohnung wird in „Effizienzklassen“ eingestuft. Zudem dürfen Vermieter ab Januar nur noch geeichte Zähler benutzen, um den Verbrauch von Warmwasser und Heizungsenergie abzulesen.
Weniger Punkte in Flensburg
Ab 1 Mai 2014 wird die Verkehrssünderkartei mit weniger Punkten arbeiten. Es gibt nur noch vier anstelle der bisherigen zehn Punktkategorien und acht anstelle der bisherigen 18 Punkte. Gezählt wird nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden und für Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro belegt sind. Bei sechs bis sieben Punkten muss der Verkehrssünder an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Ab acht oder mehr Punkten wird der Führerschein entzogen. Diese Punkte verjähren nun unabhängig von neu hinzugekommenen Punkten.
Bei Fragen rund ums Recht – Ihr Anwalt berät Sie auch in 2014 gerne!
Der Radio-Programmbeitrag zum Nachhören:
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