Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis
Während einer Streifenfahrt am 30.04.20 in Oberstaufen fiel den Beamten ein Pkw mit auswärtigem Kennzeichen auf, der verbotswidrig die Fußgängerzone befuhr. Der 21-jährige Pkw-Fahrer zeigte bei der anschließenden Kontrolle drogentypische Auffälligkeiten, ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis.
Danach gab er zu, dass er vor kurzem einen Joint geraucht hat. Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. Bereits am 29.04.20 wurde bei einer der Kontrolle eines Kleintransporters mit Anhänger festgestellt, dass der Fahrer nur einen Führerschein der Klasse B besaß, obwohl er die Klasse BE benötigte. Auch hier wurde die Weiterfahrt unterbunden. Es ergeht eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
(PSt Oberstaufen)
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