Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Widerstandshandlung
Am Dienstag, 03.03.2020, gegen 07:45 Uhr, wurde im Stadtteil Bühl ein 59-jähriger Pkw-Fahrer kontrolliert. Der Mann legte eine nicht beglaubigte Führerscheinkopie vor.
Die nachfolgende Recherche ergab, dass dem Mann in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis entzogen worden war, was diesen aber nicht kümmerte. Um die Weiterfahrt zu verhindern, wurde dem Mann der Fahrzeugschlüssel abgenommen. Der Mann wehrte sich dagegen, indem er sich gegen die Sicherstellung sperrte. Er wurde daher durchsucht; dabei wurde ein Taschenmesser gefunden. Der Mann wurde auf der Dienststelle in Gewahrsam genommen, wobei er die Beamten als „Nazis“ bezeichnete. Der Mann gab an, er sei durch die Maßnahme verletzt worden, lehnte aber eine ärztliche Behandlung ab. Die Beamten wurden nicht verletzt. Ein Richter lehnte dann einen fortdauernden Gewahrsam ab, weshalb der Mann entlassen werden sollte. Dabei verhielt sich der Mann dann jedoch psychisch auffällig und war weiterhin verbal und körperlich aggressiv, sodass er schließlich in ein Klinikum gebracht wurde.
(VPI Kempten)
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