4.000 Euro Strafe für oberallgäuer Querdenker-Demonstrantin
Im April 2021 entstand am Rande einer Querdenker-Demonstration in Kempten ein Video, das millionenfach abgerufen wurde: drei Polizeibeamte legen einer Frau, die sie gegen eine Hauswand drücken, Handschellen an, abgeschirmt von fünf weiteren Polizeibeamten. Die Hintergründe der Festnahme sind auf dem Video nicht erkennbar, Umstehende buhen die Polizeibeamten aus. Die betreffende Frau, eine 57-jährige Oberallgäuerin, musste sich nun vor dem Amtsgericht Kempten verantworten - heute fiel das Urteil.
Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und des Gebrauches unrichtiger Gesundheitszeugnisse stand die 57-Jährige vor dem Kemptener Amtsgericht. Sie hatte gegen den Strafbefehl, der auf Grund des Vorfalls im April vergangenen Jahres sowie anderer Vergehen über mehrere Tausend Euro Strafe gegen sie erging Einspruch eingelegt.
Die Vorwürfe
Bereits Ende März 2021war die Oberallgäuerin in der Kemptener Innenstadt unterwegs. Zu diesem Zeitpunkt war in Kempten in bestimmten Bereichen auch im Freien das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben. Ein Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kempten hatte sie auf die Maskenpflicht hingewiesen. Die Frau behauptete dem Mann gegenüber, das sie ein ärztliches Attest habe, das sie von der Maskenpflicht befreie. Sie legte ihm auch ein Attest vor. Nachforschungen ergaben, dass sie bei dem ausstellenden Arzt gar nicht in Behandlung war und es sich lediglich um ein Blankoattest handelte, das über eine Internetplattform ohne entsprechende ärztliche Untersuchung ausgestellt wurde.
Am Tag der Demonstration, an der das besagte Video entstand, war auch die Oberallgäuerin mit ihrem Hund im Bereich des Hildegardplatzes unterwegs. Polizeibeamte hinderten Passanten am Betreten des Platzes. Hintergrund: Die Demonstration war nicht genehmigt. Laut Strafbefehl lief die Frau an den kontrollierenden Beamten vorbei, zeigte mit dem Finger auf sie und sagte „Ihr seid doch Bekloppte!“ Wegen dieser Beleidigung wollten die Polizeibeamte eine Personenkontrolle zur Identitätsfeststellung durchführen. Die Frau weigerte sich daraufhin, ihre Personalien anzugeben. Sie wollte zudem einfach weiterlaufen, obwohl die Aufnahme der Personalien noch nicht abgeschlossen war und die Polizisten sie mehrfach aufforderten, stehen zu bleiben. Die Polizeibeamten stellten sich laut Strafantrag daher vor die Frau und hinderten sie sor am weiter laufen. Die 57-Jährige sei daraufhin auf eine Polizeibeamtin zugelaufen, welche ihren Arnm zur Distanzwahrung ausstreckte. Die Beschuldigte schlug dann mit der flachen Hand auf den Arm der Beamtin.
Das Urteil
Am zweiten Verhandlungstag fiel heute das Urteil: Eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen, aber die Summe wurde von 60 auf 50 Euro reduziert.Der Vorwurf der Beleidigung wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, was der Angeklagten besonders wichtig war, da sie unter Tränen wiederholte, dass sie keine Beleidigerin wäre, wie BR24 berichtet. Da die beiden anderen Straftaten - falsches Gesundheitszeugnis und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - zugegeben wurden und höher wiegen als Beleidigung, stimmte auch die Staatsanwalt dem Ergebnis zu.
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