Bejagung der Gämse wird in Kürnach ausgesetzt
Das Landratsamt Oberallgäu sieht das Aussetzen von der Bejagung als wichtigen Schritt zur Lösung des Konflikts um die Gams in der Kürnach.
Im Rechtstreit zwischen den Verein Wildes Bayern e.V. und dem Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg um den Gamswildbestand in der Kürnach hat das Landratsamt Oberallgäu als Untere Jagdbehörde die sofortige Vollziehung des Gamsabschussplans für dieses Gebiet bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Eine weitere reguläre Bejagung der Gams im bayerischen Teil der Kürnach findet damit in diesem Jahr nicht mehr statt. Mit diesem Vorgehen ist das vom Verein Wildes Bayern e.V. gesondert angestrengte Eilverfahren erledigt und der Weg für den zügigen Fortgang des Hauptsacheverfahrens frei.
Der Verein Wildes Bayern e.V. hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Gamsabschussplan für das im Freistaat Bayern liegende Gebiet der Kürnach für das aktuelle Jagdjahr geklagt. Abschusspläne für die Bejagung von Wild werden nach rechtlichen Vorgaben erstellt. Ihr Ziel ist es, Wald und Wild in einer Balance zu halten. Der Wald soll sich ausreichend und im Regelfall ohne gesonderte Schutzmaßnahmen verjüngen können. Dies schafft Lebensraum und Nahrungsgrundlage für viele Wildarten.
Wie der Bayerische Jagdverband ist der Verein Wildes Bayern e.V. der Ansicht, in dem fast 10.000 ha großen Gebiet Adelegg und Kürnach lebten insgesamt nur 18 Gämsen. Die der Unteren Jagdbehörde vorliegenden Daten weisen auf einen deutlich höheren Bestand hin. Im Streit um den Gamswildbestand in der Kürnach ist die Untere Jagdbehörde seit Jahren um Transparenz und eine grundsätzliche Klärung bemüht. Der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg kann aus Sicht der Unteren Jagdbehörde einen wichtigen Beitrag zur Klärung der Faktenlage leisten.
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