Zwei per Haftbefehl gesuchte Männer im Zug festgenommen
Am Samstagmittag (16. Mai) hat die Bundespolizei zwei per Haftbefehl gesuchte Männer hinter Gitter gebracht. Die beiden Gesuchten waren den Beamten am Freitagabend bei Routinekontrollen im Zug beziehungsweise im Bahnhof Memmingen aufgefallen.
Kurz nach 20 Uhr beendeten Kemptener Bundespolizisten die Zugfahrt eines 23-Jährigen auf Höhe Dietmannsried. Gegen den Deutschen lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Demnach war der junge Mann trotz alkoholbedingten Führerscheinentzuges dreimal beim Führen eines Kraftfahrzeuges erwischt worden. Einmal war der Schwarzfahrer mit einem Moped unterwegs, welches nicht haftpflichtversichert war. In einem anderen Fall fuhr der Mann trotz Untersagung der Weiterfahrt durch die Polizeibeamten und im Wissen der Strafbarkeit nach der Verkehrskontrolle einfach weiter.
Weiterhin wurde der Schwabe mit vier Aufenthaltsermittlungen wegen Geldfälschung und Erschleichens von Leistungen gesucht. Nach der Richtervorführung am Samstagvormittag lieferten die Bundespolizisten den gebürtigen Neu-Ulmer in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein.
Fast zeitgleich klickten die Handschellen für einen Libyer im Bahnhof Memmingen. Als ihn die Kemptener Bundespolizisten antrafen, hatte der Mann keine Ausweispapiere dabei. Bei der Fahndungsabfrage der angegebenen Personalien stellten die Beamten fest, dass der Ausländer bereits seit 4 Jahren von den deutschen Justizbehörden gesucht wurde. Die Überprüfung der Fingerabdrücke bestätigte, dass gegen den 21-Jährigen ein Haftbefehl wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung vorlag. Der Mann war im Jahr 2015 zu über elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da der Verurteilte gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte, erging daraufhin der Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Marburg.
Zudem lag gegen den Afrikaner ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahls vor. Demnach hatte der Polizeibekannte eine Geldstrafe nicht beglichen. Da er die Summe nicht aufbringen konnte, muss er nun ersatzweise 60 Tage Freiheitsstrafe absitzen. Während seines Aufenthalts im Gefängnis wird ein weiterer Fall geklärt wer-den können: Gegen den Libyer wird auch noch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Diebstahls ermittelt.
Die Bundespolizisten lieferten den Libyer am Samstag in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein und zeigten ihn, da er keinerlei aufenthaltslegitimierende Dokumente mehr besaß, wegen unerlaubten Aufenthaltes an.
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