Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Symbolfoto
(Bildquelle: Julia Mayer / Pressestelle der Stadt Memmingen)
 
Memmingen
Montag, 9. Dezember 2019

Memminger Bauhof gewappnet für den Winter

Der Christkindlesmarkt ist eröffnet, am Adventskranz brennen die ersten Kerzen und die Weihnachtsvorbereitungen laufen auf vollen Touren. Auch der Bauhof bereitet sich vor, jedoch wie jedes Jahr um diese Zeit auf Eis und Schnee. Damit alles gut klappt, wenn es in den nächsten Tagen und Wochen mehr als ein paar kleine Flöckchen vom Himmel schneit, hat der Bauhof circa 150 Kubikmeter Salz im Silo und 1.000 Tonnen Salz in der Salzhalle gelagert. Außerdem stehen 31 Räumfahrzeuge und 38 Handräumer bereit um die Straßen und Wege in Memmingen und den Stadtteilen von Eis und Schnee zu befreien.

Aber nicht nur das Team des Bauhofs ist gefragt, wenn Schnee fällt. Auch die Memmingerinnen und Memminger sind dazu angehalten, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege zu räumen. Ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gilt die sogenannte Räum- und Streupflicht. Bis 20 Uhr muss so oft geräumt werden, dass niemand durch Glätte oder Schnee gefährdet wird. Denn sollte jemand auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg stürzen und sich verletzten, stehen ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Zusätzlich bittet Markus Geikl, Leiter des Bauhofs, darum, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Autos so abstellen, dass die Räumfahrzeuge ungehindert ihre Arbeit verrichten können.

Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann, weil er bei der Arbeit, krank, verreist oder körperlich dazu nicht in der Lage ist, hat für eine Vertretung zu sorgen. Wenn dies nicht der nette Nachbar übernimmt, kann man einen Hausmeisterdienst beauftragen. Außer dem Gehweg müssen Anlieger auch den Weg zum Haupteingang und bei Wohngemeinschaften den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen und Garagen räumen und streuen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass der Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert wird. Er gehört keinesfalls auf die Straße, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass das Ausbringen von Streusalz nur in absoluten Ausnahmezuständen zulässig ist: bei besonderer Glättegefahr oder bei Blitzeis; ansonsten ist es verboten. Ätzende oder umweltschädliche Stoffe dürfen nicht genutzt werden, stattdessen sollen Sand oder Splitt verwendet werden.

Weitere Informationen findet ihr hier.


Tags:
Bauhof Winter Winterdienst Vorbereitungen


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