LEGOLAND-Günzburg: Strafbefehle nach Achterbahnunglück
Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Zusammenstoß zweier Züge der Achterbahn „Feuerdrache“ im LEGOLAND Günzburg abgeschlossen.
Das Amtsgericht Günzburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehle gegen einen 56-jährigen und einen 34-jährigen Angestellten des LEGOLANDs Günzburg wegen fahrlässiger Körperverletzung in 29 tateinheitlichen Fällen erlassen. Gegen die Angeklagten wurden Geldstrafen im mittleren bzw. niedrigen vierstelligen Euro-Bereich verhängt.
Die Strafbefehle stützen sich auf folgenden Tatverdacht: Am 11. August 2022 kam es im Bereich der Achterbahn „Feuerdrache“ aufgrund eines Sensorfehlers zu einer Betriebsstörung, die beide Achterbahnzüge mit insgesamt 38 Fahrgästen zum Stillstand brachte. Der 56-jährige Angeklagte, langjähriger Mechaniker im LEGOLAND, und der 34-jährige Angeklagte, erst seit wenigen Tagen als Techniker beschäftigt, nahmen sich eigenständig der Fehlerbehebung an.
Nachdem das zuständige Springerteam nicht verfügbar war, entschieden sich die Angeklagten, die Störung selbst zu beheben. Der 56-jährige Angeklagte begab sich zum Hauptbedienpult, während der 34-jährige Angeklagte am Bedienpult in Block 04 agierte. Aufgrund mangelnder Funk-Kommunikation schalteten die Angeklagten abwechselnd den "Handbetrieb" ein und aus, um den Sensorfehler zu beheben.
Bei einem folgenschweren Versuch, den Block 04 zurückzusetzen, löschten die Angeklagten unwissentlich den Zug Nummer 2 aus dem Steuerungssystem. Die Betätigung des "MASTER BLOCK RESET" hätte aufgrund potenzieller Gefährlichkeit nicht durchgeführt werden dürfen, da sich Personen in den Zügen befanden. Trotz Erkennbarkeit des Fehlers setzten die Angeklagten die Steuerung zurück in den "Automatikbetrieb", was dazu führte, dass der Zug Nummer 3 in Bewegung geriet, während Zug Nummer 2 im Stillstand verblieb.
Entgegen der erforderlichen Sorgfalt betätigten die Angeklagten nicht den "Not-Halt", als sich nur der Zug Nummer 3 in Bewegung setzte. Dies führte dazu, dass der Zug Nummer 3 ungebremst auf den stehenden Zug Nummer 2 auffuhr, wodurch alle 29 Insassen Verletzungen erlitten.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
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