7 Jahre Haft wegen schwerem sexuellen Kindesmissbrauchs
Nach drei Verhandlungstagen ist heute das Urteil gegen den 62 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Roland L. verkündet worden. Der Angeklagte wurde von der großen Strafkammer wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern in drei Fällen, in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 26 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen Herbst 2016 und dem 01.12.2019 an seinem jeweiligen Wohnsitz im Unterallgäu, in zahlreichen Fällen, die zu Beginn 12 Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht zu haben.
Der Verurteilung lag eine Verständigung zwischen dem Gericht und allen Verfahrensbeteiligten zugrunde. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit kam im vorliegenden Verfahren insbesondere deswegen zur Anwendung, weil der Angeklagte den ihm zur Last gelegten Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt hat und damit dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart hat.
Im Rahmen einer Verständigung wird regelmäßig, bei Vorliegen bestimmter Umstände, insbesondere eines Geständnisses, wenn alle Verfahrensbeteiligten damit einverstanden sind, eine Ober- und Untergrenze für die zu verhängende Strafe festgelegt.
Der Angeklagte hat sich im Rahmen des Verfahrens darüber hinaus verpflichtet, an die Geschädigte ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen.
Das Verfahren ist nicht rechtskräftig, da bei einer vorausgegangenen Verständigung ein Verzicht auf Rechtsmittel nicht möglich ist.
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