Landespolizeidirektion Vorarlberg warnt Horror-Clowns
Die Landespolizeidirektion Vorarlberg warnt die sogenannten Horror-Clowns vor strafbaren Delikten. „Nicht alles was den Clowns Spaß mache, sei auch erlaubt“, schreibt die Polizei in einer Mitteilung. Den Verkleideten Personen müsse klar sein, dass der vermeintliche Spaß oft zu schwerwiegenden Delikten werden könne, denen bei Begehung hohe Strafen folgen können.
Nach dem aus den USA übernommenen Trend in Clown-Kostüme Passanten, allen voran Kinder und Jugendliche, zu erschrecken oder denen zu drohen, warnt die Polizei: „Nicht alles was diesen Clowns Spaß macht, ist auch erlaubt!“
Manche glauben mit diesen Trend in einer gruseligen Verkleidung als Horror-Clown aufzutreten, bloß lustig zu sein. Doch diesen Clowns sollte bewusst sein, dass hinter dem vermeintlichen Spaß oft schwerwiegende Delikte liegen, denen bei Begehung hohe Strafen nach sich ziehen können.
Dazu zählen unter anderem:
- Die gefährliche Drohung, um jemand in Furcht und Unruhe zu versetzen
- Die Drohung oder die Anwendung von Gewalt, um jemanden zu einer Duldung, Handlung oder Unterlassung zu bewegen
- Die Verletzung eines anderen am Körper, auch wenn das Opfer auf Grund des Erschreckens flüchtet und sich dabei verletzt
- Die Störung der öffentlichen Ordnung
Straftaten können Sie anzeigen, bei unmittelbar drohender Gefahr rufen Sie bitte den Polizei-Notruf unter 133 bzw. den Euro-Notruf unter 112.
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