Mechthilde Wittmann: Bezahlkarten im Asylverfahren einführen
Die anhaltende Flüchtlingssituation in Deutschland bringt das Land, insbesondere die Kommunen in der Allgäu- und Bodensee-Region, an seine Belastungsgrenzen.
Die Überforderung der Kommunen und der schwindende Rückhalt in der Bevölkerung für die Aufnahme weiterer Geflüchteter haben erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen und das soziale Klima. Diese Belastungen gehen letztendlich zu Lasten derjenigen, die anerkannt schutzbedürftig sind und dringend Unterstützung benötigen.
Mechthilde Wittmann, Mitglied des Deutschen Bundestages, sieht die Notwendigkeit, Anreize für eine ungeordnete Migration nach Deutschland zu reduzieren. Insbesondere die Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber trägt dazu bei, dass überproportional viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Wittmann betont, dass dies nachvollziehbar ist und dass die Sozialleistungen für Menschen im Asylverfahren in Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das Existenzminimum sichern und auch als Sachleistungen erbracht werden können.
Um Anreize zu verringern, schlägt Wittmann vor, Bargeldzahlungen zu minimieren und stattdessen Bezahlkarten im Asylverfahren einzuführen. Insbesondere plädiert sie dafür, dass Leistungen in erster Linie als Sachleistungen für die Leistungsberechtigten angeboten werden sollten. Diese Bezahlkarten würden Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen, jedoch Überweisungen ins Ausland und Zahlungen im Ausland verhindern.
Der zentrale Gedanke hinter dieser Maßnahme ist, illegale Zahlungen an Schlepper zu erschweren und somit die Schlepper- und Schleuserkriminalität einzudämmen. Gleichzeitig soll durch die Einführung von Bezahlkarten eine ausgewogene Balance zwischen Sach- und Geldleistungen geschaffen werden, die die gesellschaftliche Akzeptanz fördert, ohne den Lebensstandard der Asylbewerber zu beeinträchtigen.
Mechthilde Wittmann betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme und verweist auf positive Beispiele in Landkreisen, in denen ein solches Verfahren bereits erfolgreich eingeführt wurde. Sie sieht darin eine praktikable und gerechte Lösung, die dazu beitragen kann, die Akzeptanz für die Unterstützung Geflüchteter in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten.
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