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Anpflanzungen aller Art dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen
(Bildquelle: Stadt Kempten)
 
Kempten
Dienstag, 17. Oktober 2023

Kempten appeliert an Grundstückseigentümer: Rückschnitt von Pflanzen

Die Stadt Kempten appelliert an die Grundstückseigentümer, Hecken, Bäume und Sträucher, zu beschneiden, insofern sie in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Denn laut der Stadt kommt es immer wieder vor,  dass Hecken, Bäume oder Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Vor allem bei Regen oder Schneefall sei es vielerorts nicht möglich, Geh- oder Radwege zu nutzen und die Fußgänger und Radfahrer müssen auf die Straße ausweichen. Die Stadt Kempten weist in diesem Zusammenhang auf die Sach- und Rechtslage hin: Anpflanzungen aller Art dürfen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. 

Immer wieder kommt es vor, dass Hecken, Bäume oder Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Vor allem bei Regen oder Schneefall ist es vielerorts nicht möglich, Geh- oder Radwege zu nutzen und die Fußgänger und Radfahrer müssen auf die Straße ausweichen. Auch wird bei Schneefall ein zügiges Räumen erschwert und es kann zu Beschädigungen an den Bepflanzungen und an den Räumfahrzeugen führen.

Die Stadt Kempten (Allgäu) möchte hier auf die Sach- und Rechtslage hinweisen: Gemäß Art. 29 Abs. 2 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes dürfen Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.

Durch Sichtbehinderungen ist die sichere Teilnahme am Straßenverkehr für die Verkehrsteilnehmer unter Umständen nicht mehr gewährleistet. Es werden oft wichtige Verkehrszeichen verdeckt. Hier sind die Grundstückseigentümer in der Pflicht! Führt ein solches Hindernis zu einem Unfall, muss der Eigentümer sogar damit rechnen, zu Schadenersatzzahlungen herangezogen zu werden. Deshalb bittet die Stadt Kempten (Allgäu) alle Grundstückseigentümer zu prüfen, ob im Bereich ihrer Grundstücke über Geh- und Radwegen eine Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 m freigeschnitten ist.

Der Grundstückseigentümer hat auch dafür Sorge zu tragen, dass Anpflanzungen den öffentlichen Verkehrsraum nicht beeinträchtigen. Die Stadt Kempten (Allgäu) weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen ordnungswidrig handelt, wer durch Nichtschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. 

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist das Schneiden von Hecken und Bäumen das ganze Jahr über zulässig. Zur Klärung, ob im Einzelfall eventuell Belange des Artenschutzes bzw. die Vorgaben der Baumschutzverordnung der Stadt Kempten (Allgäu) berührt sind, wenden Sie sich im Bedarfsfall vor Beginn der Maßnahme bitte an das Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Kempten (Allgäu).


Tags:
Grundstückseigentümer Pflanzen Kempten Allgäu


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