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IHK Schwaben mit Tipps für Pendler vor drohenden Bahn-Streiks
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Kempten
Freitag, 5. Januar 2024

IHK Schwaben mit Tipps für Pendler vor drohenden Bahn-Streiks

Ab kommender Woche drohen bei der Deutschen Bahn wieder Streiks, von denen auch viele Pendler in Bayerisch-Schwaben und deren Arbeitgeber betroffen sein könnten. Was haben Unternehmen zu beachten, wenn ihre Beschäftigten nicht pünktlich zur Arbeit kommen können? Welche Pflichten haben Unternehmen? Die Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, Hanna Schmid, informiert über die wichtigsten Fakten.

Die Lokführergewerkschaft GDL hat versichert, über Weihnachten und Neujahr nicht zu streiken. Die Frist endet am 7. Januar. Danach drohen weitere Streiks, die auch Strecken in Bayerisch-Schwaben betreffen könnten. Ausnahmeregelungen wegen eines Streiks gibt es für Beschäftigte nicht, erläutert Hanna Schmid, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben. „Ein Streik ist keine Entschuldigung dafür, zu spät zur Arbeit zu kommen. Grundsätzlich gilt auch in dieser Situation die Pflicht der Erwerbstätigen, ihrer vertragsgemäßen Leistung nachzukommen“, so die IHK-Rechtsexpertin.

Besser aufs Auto oder Fahrrad umsteigen
Im Detail heißt das: Um auch am Tag des Streiks pünktlich zu sein, müssen sich Beschäftigte rechtzeitig auf den Weg machen. Das kann unter Umständen bedeuten, früher als gewöhnlich loszufahren oder sich um alternative Anreisemöglichkeiten zu bemühen, z. B. mit dem Auto zu fahren, Carsharing zu nutzen oder auf das Fahrrad zu steigen. Die IHK-Expertin empfiehlt Unternehmen und ihren Beschäftigten, sich angesichts der Streiks rechtzeitig über Lösungen zu verständigen. „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, können betroffenen Beschäftigten anbieten, mögliche Verspätungen an den Streiktagen über ihre Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten auszugleichen oder gleich einen ganzen Tag Urlaub zu nehmen.“

Dürfen Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten?
Möglich wäre auch - sofern es der Arbeitsplatz zulässt - von zu Hause aus zu arbeiten. „Ist Homeoffice oder mobiles Arbeiten bereits gängige Praxis im Arbeitsalltag des Betriebs, kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten dies für den Tag des Streiks gestatten“, sagt Schmid. Das muss jedoch im Einzelfall abgestimmt werden. Ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland nicht.

Kommunikation ist entscheidend
Die Kommunikation im Vorfeld sei das A und O, so Rechtsexpertin Schmid: „Beschäftigte sollten auf jeden Fall ihre Vorgesetzten informieren, dass es am Tag des Streiks später werden könnte. So können bereits in Vorfeld Missverständnisse vermieden werden.“

Über die IHK Schwaben
Die IHK Schwaben vertritt im Regierungsbezirk Schwaben 144.000 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie ist seit 1843 das Selbstverwaltungsorgan der bayerisch-schwäbischen Wirtschaft. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts berät sie Unternehmen, bündelt und vertritt deren Interessen und bildet Menschen in der Region aus und weiter. Sitz der IHK Schwaben ist Augsburg. Darüber hinaus gibt es acht Regionalbüros in Dillingen, Donauwörth, Günzburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau, Memmingen und Neu-Ulm. Ihr gewählter Präsident ist Gerhard Pfeifer. Hauptgeschäftsführer ist Dr. Marc Lucassen.


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bahnstreiks ihkschwaben pendler arbeitnehmer


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