Verwaltungsgericht teilt Rechtsauffassung des Landratsamts Lindau
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit dem jetzt zugestellten Urteil vom 19. März festgestellt, dass der von der Stadt Lindau an den Landkreis gerichtete Erschließungsbeitragsbescheid "Achstraße" über rund 160.000 Euro rechtswidrig ist und den Landkreis in seinen Rechten verletzt. Der Widerspruch des Landkreises gegen den Erschließungsbeitragsbescheid der Stadt Lindau war daher begründet.
Nach Auffassung des Gerichts war die Achstraße seit 1980 endgültig technisch hergestellt. Seit diesem Zeitpunkt hat die Stadt es versäumt, Erschließungsbeiträge zu erheben. Die im Jahr 2014, also über 30 Jahre nach der endgültigen Herstellung, erhobenen Forderungen sind verjährt. Damit teilt das Gericht die Rechtsauffassung des Landratsamts, das den Erschließungsbeitragsbescheid der Stadt Lindau als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde im November letzten Jahres aufgehoben hatte.
Landrat Elmar Stegmann begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Gleichzeitig bedauert er, dass im vorliegenden Verfahren die Stadt Lindau das Klageverfahren gegen das Landratsamt weiter betrieben hat – und das obwohl sie im August 2014 im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg bereits unterlegen war und trotz entsprechender rechtlicher Hinweise des Landratsamts bereits im Widerspruchsverfahren. Damit sind nun weitere Verfahrens- und Anwaltskosten angefallen, die das Gericht vollumfänglich der Stadt Lindau auferlegt hat.
(pm)
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