Verkehrsentlastung des historischen Altstadtkerns in Lindau
In einem Kommentar zum langfristigen Parkplatzkonzept der Stadt Lindau wurde bemängelt, dass die Entfernung von etwa 175 Stellplätzen im historischen Altstadtkern nicht im Sinne der Anwohner sei.
Als Grund wird angeführt, dass die verbleibende Stellplatzzahl angesichts von etwa 500 Sonderparkgenehmigungen für Anwohner viel zu niedrig angesetzt sei. Die Stadt Lindau nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Langfristig sollen prinzipiell nach dem schon 2013 erstmals vorgestellten Parkplatzkonzept tatsächlich nur etwa 175 der derzeit etwa 350 Stellplätze im Inselkern verbleiben und Anwohnern vorbehalten bzw. in Form von einigen öffentlichen Kurzzeitparkplätzen erhalten werden. Hierdurch sollen schöne städtische Plätze im Zuge sensibler städtebaulicher Planung wieder sichtbar und erlebbar gemacht werden, indem dort vorhandene Stellplätze nach und nach an andere Orte verlagert werden, die außerhalb der Stadtmauern liegen. Zudem soll der Altstadtkern von Parksuchverkehr entlastet werden.
Angesichts der Tatsache, dass zwar nicht 500, aber etwa 450 Sonderparkberechtigungen für Inselanwohner im Umlauf sind, mag die anvisierte Zahl von 175 verbleibenden Stellplätzen auf den ersten Blick niedrig erscheinen.
Ausgangspunkt für die Festlegung des Verbleibs von etwa 175 Stellplätzen ist jedoch eine Erhebung über das Parkverhalten der Anwohner, die ergab, dass die Stellplätze im Inselkern im Durchschnitt nur zu rund 50 Prozent durch Anwohner belegt sind – dies entspricht einer Stellplatzanzahl von etwa 175 (die Hälfte der derzeit 350 Stellplätze). Ferner bleiben die 225 auf der Insel vorhandenen Stellplätze außerhalb der Stadtmauer erhalten, die sich nicht auf dem Großparkplatz Hintere Insel befinden. Bei Bedarf könnte eine ausreichende Anzahl dieser Stellplätze zusätzlich für Anwohner ausgewiesen werden.
Im Vorfeld der schrittweisen Umsetzung von Parkplatzverlagerungen werden jedoch Aktualisierungen von Datenerhebungen sowie weitere detaillierte Prüfungen durch die Verwaltung und eine Bewertung der daraus resultierenden Ergebnisse vorgenommen, die dann auf breiter Basis unter Einbeziehung der vielfältigen Interessenslagen zu diskutieren sind. Hieraus wird sich eine entsprechende Fortschreibung des Parkkonzeptes ergeben.
In die Prüfung einfließen werden die Ergebnisse des Mobilitätskonzeptes, im Zuge dessen verschiedene Bürgerbeteiligungen vorgesehen sind, aber auch Kriterien wie der bauliche Zustand der vorhandenen Altstadtparkplätze sowie städtebauliche Fördermöglichkeiten.
Konkrete Zeiträume für den Wegfall bestimmter Stellplätze können heute noch nicht benannt werden und sollen parallel zum Parkhausbau erarbeitet werden. Erst im Zuge dieser Planungen können dann verbindliche Zahlen zu den im Inselkern oder außerhalb der Stadtmauer für Anwohner verbleibenden Parkplätzen festgelegt werden.
Abschließend festzuhalten bleibt, dass das Ausmaß der Nutzung von Inselkernparkplätzen durch Anwohner nicht mit der Anzahl der Sonderparkberechtigungen korrespondiert und das Parkplatzkonzept folgerichtig - im Sinne einer tatsächlichen Bedarfsermittlung – die faktische Parkplatzbelegung durch Anwohner zu Grunde legt.
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