Mehrstündige Polizeikontrolle im Grenzgebiet
Bereits zum wiederholten Mal trafen sich Polizeibeamte der Bayerischen Grenzpolizei mit ihren österreichischen Kollegen aus Vorarlberg und Beamten der Bundespolizei Lindau zu einer gemeinsamen Kontrolle. Am Abend des vergangenen Freitag standen sie rund 6 Stunden im Stadtteil Zech und überwachten den Fahrzeugverkehr. Aufgrund der gebündelten Einsatzkräfte wurde so auch während der anfallenden Sachbearbeitung die Polizeipräsenz aufrechterhalten.
Nahezu im Stundentakt hatten die Beamten in den typischen Bereichen der Grenzfahndung zu tun. Zunächst roch es im Gepäckraum eines jungen Burschen aus dem Ostallgäu deutlich nach Marihuana. Sowohl der Fahrer, als auch seine aus dem Raum München stammenden Begleiter, konnten sich den Geruch angeblich nicht erklären. Die Durchsuchung des vollgepackten Autos brachten jedoch nach und nach insgesamt drei verschiedene Tütchen mit Marihuana zum Vorschein. Mit dem Erfolg der Suchaktion konfrontiert, gab der 22-Jährige schließlich zu, der Besitzer zu sein.
Schneller gab sich ein 30-Jähriger vom Untersee geschlagen. Dieser war Insasse eines Kleinbusses und bereits zu Beginn der Kontrolle auffällig nervös. Auf Befragen durch die Beamten gab er unumwunden zu, etwas Marihuana dabei zu haben.
Ähnlich verhielt es sich mit dem Beifahrer eines Sportwagens aus dem Raum Kempten. Auffällige Nervosität und Zittern machten es auch hier den Polizisten nicht allzu schwer. Über die Strafbarkeit des mitgeführten Marihuanas äußerte sich der 26-Jährige jedoch etwas unbedarft.
In allen drei Fällen erfolgte eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes. Die Drogen wurden in allen Fällen sichergestellt.
Bei der obligatorischen Überprüfung der Reisenden in den Fahndungssystemen der Polizei wurden im Rahmen der Kontrolle zwei verschiedene „Treffer“ erzielt.
Bei einer jungen Frau aus Polen, die zu ihrer Arbeitsstelle nach Österreich unterwegs war, konnte eine deutsche Fahndungsnotierung aus Rheinland-Pfalz wegen Diebstahl festgestellt werden. Das strafverfolgende Amtsgericht in Worms hatte die Dame zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben und ist an ihrem Wohnsitz interessiert. Auch die Kriminalpolizei der Domstadt hat in der seit April aktiven Fahndung ihr Interesse an der Erreichbarkeit der erst 25-Jährigen angemeldet.
Nochmal eine Stunde später schlug das Fahndungssystem bei einem Schweizer Reisenden an. Das Fürstentum Lichtenstein hatte im Schengener Informationssystem einen Fahndungshinweis in Zusammenhang mit dessen Ausweispapieren hinterlegt. Diese internationale Fahndung führte zu einer intensiven Überprüfung der Identität und Rücksprache mit den Schweizer Kollegen, bevor auch hier die Weiterreise gestattet wurde.
Ohne nennenswerte Verkehrsbehinderungen aber mit zahlreichen freundlichen Bemerkungen der Reisenden wurde die länder- und behördenübergreifende Kontrollaktion kurz vor Mitternacht beendet. (GPI Lindau)
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