Landkreis Lindau bietet Kinderimpfungen im Impfzentrum Lindau an
Am Dienstagnachmittag ist der Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren im Landkreis Lindau angekommen und bereits für Donnerstag startet im Impfzentrum in Lindau ein spezielles Impfangebot für Kinder. Unterstützt wird das Team im Impfzentrum aktuell von vier Kinderärzten, die die Impfungen an diesem Wochenende vor Ort begleiten werden.
„Es steht genügend Impfstoff zur Verfügung, auch für die Zweitimpfungen in drei Wochen haben wir bereits vorgesorgt“, erklärt Dr. Klaus Adams, ärztlicher Leiter der Impfzentren und selbst Kinderarzt. Zunächst wird es nur im Impfzentrum in Lindau ein spezielles Impfangebot für Kinder geben. Grund sind die begrenzten räumlichen Kapazitäten im Impfzentrum Lindenberg. „Weitere Örtlichkeiten und Optionen werden derzeit geprüft, um auch im Westallgäu an speziellen Tagen ein gesondertes staatliches Impfangebot für Kinder anbieten zu können,“ so Landrat Elmar Stegmann.
Eltern können ihre Kinder ausschließlich über die Impf-Hotline 0800/9118219 anmelden, eine Online-Anmeldung über die Internetseite der Bayerischen Impfzentren ist bayernweit noch nicht möglich. Bei individuellen medizinischen Fragen sollten sich Eltern direkt an den Kinderarzt ihres Vertrauens wenden. Die Impfungen für Kinder finden unabhängig vom Impfangebot der staatlichen Impfzentren auch in den Kinderarztpraxen statt.
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren einen Impfstoff zugelassen und zwar den mRNA-Impfstoff Comirnaty® der Firma BioNTech/Pfizer. Es gibt auch eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für eine Impfung für Kinder diesen Alters - und zwar bei bestimmten Vorerkrankungen oder Kontakt zu Risikopatienten. Bei individuellem Wunsch können aber laut STIKO auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.
60 Termine im Impfzentrum Lindau sind kurzfristig bereits von Eltern gebucht worden. Insgesamt gibt es im Landkreis Lindau etwa 5.000 Kinder in der Altersgruppe von 5 bis 11 Jahren. Bei Minderjährigen müssen die beiden Einverständniserklärungen der Eltern / des gesetzl. Vertreters vorliegen. Das heißt, wenn die Mutter mit dem Kind zum Impfen kommt, muss eine Einverständniserklärung inklusive Ausweiskopie des Vaters mitgebracht werden. Bei unter 16-jährigen muss mindestens ein Elternteil mit vor Ort sein.
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