Bundespolizei verhaftet Diebespaar in Lindau
Am Dienstagmorgen (14. August) hat die Bundespolizei ein tschechisches Pärchen verhaftet. Gegen den 40-Jährigen lagen drei Haftbefehle und ein Einreiseverbot vor. Auch seine 30-jährige Begleiterin wurde mit Haftbefehl gesucht. Außerdem fanden die Beamten Einbruchswerkzeug, einen Joint und ein E-Bike, das vermutlich gestohlen worden war. Die Reise des Pärchens endete damit in der Justizvollzugsanstalt. Der rechtmäßige Eigentümer des Fahrrades konnte zwei Tage später (16. August) sein E-Bike im Bundespolizeirevier Lindau wieder abholen.
Lindauer Bundespolizisten stellten bei der Einreisekontrolle eines Fernbusses fest, dass gegen die Tschechin ein Haftbefehl des Amtsgerichts Pirna vorlag. Demnach war die 30-Jährige wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls angeklagt worden und nicht zur Hauptverhandlung erschienen. Bei der Durchsuchung der Reisenden fanden die Beamten zudem typisches Einbruchswerkzeug und einen Joint. Als die Beamten sie nach dem Nutzen dieses Werkzeugs fragten, kam die Frau in Erklärungsnot. Nach der Richtervorführung lieferten die Bundespolizisten die Verhaftete in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Gegen den 40-jährigen Tschechen lag ein Einreiseverbot für Deutschland vor. Die Ausländerbehörde der Stadt Dresden hatte dem EU-Bürger das Recht auf Einreise und Aufenthalt aberkannt. Weiterhin hatten die Staatsanwaltschaft Dresden und Görlitz je einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Diebstahls erwirkt. Demnach muss der 40-Jährige noch eine Restfreiheitsstrafe von 415 Tagen aus insgesamt zwei Jahren und 10 Monaten Freiheitsstrafe verbüßen. Auch den Mann lieferten die Beamten in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Nach der Durchsuchung des mitgeführten Reisegepäcks der beiden Tschechen stellten die Bundespolizisten noch weitere Schraubenzieher, Dietriche, Zangen sowie ein Navigationsgerät und ein neuwertiges E-Bike sicher. Auf Nachfrage gab der festgenommene Mann an, das Fahrrad am Abend zuvor bei einem Händler am Bahnhof Zürich für 150 Franken gekauft zu haben.
Im Nachhinein konnten die Ermittler der Bundespolizei über das Fahrradgeschäft den rechtmäßigen Eigentümer kontaktieren. Der Fahrradbesitzer hatte das Rad in seinem Keller abgestellt und den Verlust noch gar nicht bemerkt. (pm)
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