Resümee zur „Freinacht“ der Allgäuer Polizei
Wie nahezu alle Ereignisse, Brauchtümer und kulturelle Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Krise war auch die „Freinacht“ vom 30. April auf den 1. Mai von starken Einschränkungen geprägt. Das eigentliche „Umherziehen um die Häuser“ war kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen und daher untersagt. Lediglich das „Maierln“ war gestattet, sofern man sich mit maximal einer weiteren Person traf oder mit Personen des eigenen Hausstandes unterwegs war.
Lag die Einsatzzahl verbunden mit der Freinacht letztes Jahr noch bei 136, so waren dieses Jahr zwischen 19 Uhr und 07:00 Uhr lediglich 76 Einsätze zu verzeichnen.
Ein Viertel der Einsatzzahlen sind auf mitgeteilte Ruhestörungen zurückzuführen. Etwa zehn dieser Einsätze standen im Zusammenhang mit Jugendlichen, die unterwegs waren, um beispielsweise Gegenstände zu verstecken oder Sachen mit Rasierschaum zu besprühen. Überwiegend trafen die Beamten allerdings keine Personen mehr an. Räumlicher Schwerpunkt dieser wenigen Einsätze waren dabei die Landkreise Ostallgäu, Oberallgäu und Unterallgäu. Verteilt auf diese Landkreise wurden dann auch drei Einsätze wegen Sachbeschädigung bekannt, es kam zu Beschädigungen in lediglich geringer dreistelliger Höhe.
Erfreulicherweise waren lediglich zwei Anzeigen wegen Körperverletzungsdelikten zu vermelden, eine davon allerdings mit einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Erfahrungsgemäß wird allerdings das genaue Ausmaß eventueller Beschädigungen erst im Laufe der nächsten Tage vollständig bekannt, die (Einsatz-)Zahlen können also nur einen Anhalt darstellen.
Das Fazit der Polizei lautet, dass sich der weit überwiegende Teil der Bevölkerung an die bestehenden Regeln gehalten hat und es kaum Anlass zum Einschreiten und zu Beanstandungen gab.
(PP Schwaben Süd/West, 12:45 Uhr, hs)
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