Privatisierungspläne gefährden raschen B 12-Ausbau
Höchst besorgt zeigt sich der Allgäuer Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler) über die im Zuge der Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs vereinbarte Verlagerung von Kompetenzen auf den Bund. Bislang wird der Bereich der Bundesautobahnen und übrigen Fernstraßen im Wege der Bundesauftragsverwaltung durch die Länder erledigt.
Nun ist nach dem Beschluss der Länderregierungschefs geplant, die Zuständigkeit zu verändern und die Kompetenz in die Verwaltung des Bundes auszugliedern. Dieser möchte eine privatrechtlich organisierte Gesellschaft mit dem Bau und Unterhalt von Autobahnen und Fernstraßen betrauen und dabei auch die Möglichkeit privater Kapitalbeteiligung schaffen. „Sollte der Bundesfernstraßenbau künftig privatrechtlich organisiert und auch finanziert werden, ist zu befürchten, dass kleinere Maßnahmen wie der vierspurige Ausbau der B 12 gegenüber rentablen Großprojekten ins Hintertreffen geraten“, befürchtet der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete. „Wir haben parteiübergreifend mit einer Beispiel gebenden Einigkeit im ganzen Allgäu dafür gesorgt, dass das gesamte Projekt des vierspurigen Ausbaus von Buchloe über Kaufbeuren nach Kempten im Bundesverkehrswegeplan verankert und mit Planungsrecht versehen ist. Dies ist aber nur ein erster Schritt: Entscheidend ist nun, dass die Maßnahme zügig umgesetzt wird. Dies könnte durch die Vereinbarung der Ministerpräsidenten vom vergangenen Wochenende massiv in Gefahr geraten.“
Der Kaufbeurer Landtagsabgeordnete sieht allerdings eine kleine Chance darin, dass die Details noch nicht festgelegt sind. So seien die übrigen Fernstraßen mit dem Vermerk „opt. out“ versehen. Das bedeute, dass sie möglicherweise auf Wunsch eines Landes in der Länderzuständigkeit verbleiben. „Klar ist aber, dass zu Verschlechterungen kommen wird. Infolge der Untätigkeit einiger Bundesländer im Bundesfernstraßenbau hat Bayern jedes Jahr zwischen 100 und 200 Millionen Euro nicht abgerufene Mittel zum Jahresende erhalten. Dadurch konnten mehr Projekte fertiggestellt werden, als mit den vorhandenen Mitteln möglich gewesen wäre. Diese Möglichkeit wird auf jeden Fall entfallen, da der Bund nun dafür Sorge tragen will, dass die zugeteilten Mittel auch verbaut werden. Es entsteht darüber hinaus sogar die Gefahr, dass der Bund nun die Mittel zunächst einmal dort einsetzt, wo sie in der Vergangenheit nicht verwendet wurden, und Bayern so ins Hintertreffen gerät“, so Pohl weiter.
Auch die Ankündigung, die Finanzierung des Fernstraßenbaus künftig verstärkt mit privatem Kapital organisieren zu wollen, lässt bei Pohl die Alarmglocken schrillen. „Wenn künftig privates Kapital darüber entscheidet, welche Projekte mit welcher Priorität verfolgt werden, kann man sich leicht ausrechnen, dass regionale Projekte wie der vierspurige Ausbau der B 12 nach hinten rutschen. Das darf nicht sein!“
Die Freien Wähler haben sich nachdrücklich dafür stark gemacht, den neuen Bundesverkehrswegeplan in Bayern zügig umzusetzen und die geplanten Projekte möglichst schnell planungsreif zu machen. „Wir haben noch vor der Sommerpause einen Antrag gestellt, die Staatlichen Bauämter und die Autobahndirektionen massiv personell zu verstärken, damit die im Bundesverkehrswegeplan mit Planungsrecht eingestuften Vorhaben schnellstmöglich planungsreif gemacht werden. Wir haben dies mit einem Haushaltsantrag für den Doppelhaushalt 2017/2018 hinterlegt. Es ist nun zu befürchten, dass unsere Planungsoffensive für den Bundesfernstraßenbau ins Leere läuft, wenn die Zuständigkeit auf eine private Gesellschaft übertragen wird und diese womöglich ganz andere Prioritäten setzt“, so Pohl abschließend. Er fordert die Politiker der Region auf, sich massiv gegen die Privatisierungs- und Kompetenzverlagerungspläne des Bundes zur Wehr zu setzen, um die regionalen Projekte, allen voran die vierspurige B 12, nicht zu gefährden.
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