Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Symbolfoto
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christian Veit)
 
Allgäu
Dienstag, 23. Juni 2020

Polizei erklärt weitere Lockerungen im Sportbereich

Der Schutzzweck der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist nach wie vor die Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Die 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6.BayIfSMV) ist seit 22.06.2020 in Kraft. Grundsätzlich sind der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum und die Bewegung an der frischen Luft erlaubt, allerdings höchstens im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes oder in Gruppen von bis zu 10 Personen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen einzuhalten.

Schon seit geraumer Zeit sind folgende Tätigkeiten rund um den Wassersport wieder gestattet:

•das Fahren mit Motor- und Segelbooten direkt aus den Häfen und Liegeplätzen, ebenso das Wakeboard- bzw. Wasserskifahren,

•für Spitzensportler in nichtolympischen Disziplinen das Training ebenso wie für jeden Privatmann,

•das Betreten von Gebäuden (hier gilt Maskenpflicht) zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu holen und wieder zurückzustellen,

•das Kranen bzw. Slippen der Boote und das Einbringen der Schwimmstege,

•Instandsetzungsarbeiten an Booten in Häfen durch Privatpersonen unter Beachtung der Kontaktbeschränkung und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m ist sowie

•die gewerbliche Vermietung von Sportgeräten und Sportausrüstung.

•Beherbergungsbetriebe, Hotels und Campingplätze dürfen unter Beachtung des vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassenen Hygienekonzeptes ihren Betrieb wieder aufnehmen. Das Übernachten auf eigenen Booten in Marinas und Häfen etc. ist damit wieder erlaubt. Die Wohneinheiten bzw. Boote müssen über eine eigene sanitäre Einrichtung verfügen. Außerhalb dieser gilt für Gäste Maskenpflicht.

•Der Betrieb der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr ist zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen der Mindestabstand von 1,5 m sichergestellt ist. In geschlossenen Räumen und Fahrzeugbereichen gilt Maskenpflicht für Fahrgäste und Personal. Darüber hinaus ist vom Betreiber ein Hygienekonzept auf Grundlage der oben verlinkten Rahmenkonzepte zu erstellen.

•Der kontaktfreie Outdoor-Trainingsbetrieb ist zulässig.

•Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist zulässig. Damit können auch Regatten durchgeführt werden, sofern dabei alle anderen veröffentlichten Hygienemaßregeln eingehalten werden und unter Verzicht auf Zuschauer und jedes Rahmenprogramms (Siegerehrung etc.). Der Betreiber hat ein Hygienekonzept auszuarbeiten.

 

Mit Inkrafttreten der 6.BayIfSMV am 22.06.2020 greifen weitere Lockerungen:

•Die Beschränkung des Trainingsbetriebes auf Gruppen bis 20 Personen wurde aufgehoben. Der Trainingsbetrieb ist beschränkt auf eine kontaktfreie Durchführung.

•Für den kontaktfreien Trainingsbetrieb an der frischen Luft ist die Nutzung der Umkleidekabinen sowie der Nassbereiche in geschlossenen Räumlichkeiten nur gestattet, wenn ein Schutz-/Hygienekonzept des Betreibers auf Grundlage des vom StMI erlassenen Rahmenkonzeptes vorliegt. Hier gilt Maskenpflicht.

•Zuschauer sind weder im Trainingsbetrieb noch im Wettkampfbetrieb erlaubt.

•Unter gleichen Voraussetzungen ist auch der Lehrgangsbetrieb (z.B. Segellehrgang) möglich. Für eventuellen Theorieunterricht muss der Mindestabstand durch geeignete Maßnahmen gewahrt werden, z.B. durch Reduzierung der Klassenstärke.

Dies gilt auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau und auf allen bayerischen Landesgewässern, wie z.B. dem Chiemsee, Brombachsee oder auch Fließgewässern.

Die zurückliegende Ausgangsbeschränkung in Zusammenhang mit den Regeln zum Infektionsschutz wirkte sich wie auf fast alle Lebensbereiche auch stark auf die Wassersportarten aus. Von den Polizeibeamtinnen und -beamten der Wasserschutzpolizei Lindau am Bodensee mussten in dieser Zeit vier Personen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt werden. Diese waren trotz Ausgangsbeschränkung mit Ihren Wassersportgeräten auf dem See unterwegs gewesen. Ein Segler aus der Schweiz wollte am Lindauer Hafen anlegen und musste wieder in Richtung Heimatland zurückgewiesen werden.

(Wasserschutzpolizei Lindau, PP Schwaben Süd/West, DG)


Tags:
Allgäu Polizei Lockerungen Sport



DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN:
Regionalentwicklung Oberallgäu e.V.: Bericht des 3. Entscheidungsgremiums
Am 24. April 2024 kam das 3. Entscheidungsgremium des Regionalentwicklung Oberallgäu e.V. im Grünen Zentrum Immenstadt zusammen, um über mehrere Projekte ...
64 Helfer im Rampenlicht: Auszeichnung für langjähriges Engagement in Blaulichtorganisationen des Landkreises Lindau
Am vergangenen Wochenende fand im Landkreis Lindau eine feierliche Veranstaltung statt, die dem ehrenamtlichen Engagement von 64 Helfern der Blaulichtorganisationen ...
Valentin Busch stärkt EV Lindau Islanders: Transfer eines DEL-erfahrenen Offensivspielers
In einem bedeutenden Schritt für die EV Lindau Islanders wechselt Valentin Busch, ein erfahrener Offensivspieler mit DEL-Hintergrund, vom ECDC Memmingen an den ...
Therme LINDAU Begrüsst den 1-Millionsten Besucher
Am Donnerstag war es endlich soweit: Nach nur zwei Jahren und weniger als zehn Monaten seit ihrer Eröffnung begrüßte die Therme Lindau den besonderen ...
FC Memmingen spielt am Abend gegen Spvgg Greuther Fürth 2 - Günes bleibt weiter Trainer des FC Memmingen auch in der kommenden Saison
Vor dem Regionalliga-Heimspiel am kommenden Freitag gegen die SpVgg Greuther Fürth II gab der FC Memmingen bekannt, dass Cheftrainer Matthias Günes und ...
Bundespolizei nimmt 15 ukrainische Staatsangehörige ohne Reisedokumente im Bahnhof Memmingen fest
Am Montag  hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehörige im Bahnhof Memmingen ohne die notwendigen Reisedokumente sowie gültige Fahrscheine aus ...
© 2024 AllgäuHIT e.K. • Lindauer Str. 6 • 87439 Kempten (Allgäu) - Tel: 0831-20 69 74-0
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
MEINE REGIONALNACHRICHTEN
Meine Allgäu-Region wählen ...
 
Kleinwalsertal Kempten Oberallgäu Kaufbeuren Ostallgäu Memmingen Unterallgäu Bodensee
LIKE UNS BEI FACEBOOK
 
DIE LETZTEN 3 GESPIELTEN TITEL
 
Glenn Frey
The Heat Is On
 
Galantis x David Guetta x 5 Seconds of Summer
Lighter
 
Roxette
The Big L.
AKTUELLE BILDERGALERIEN
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Bauernproteste im Oberallgäu
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Chlorgasunfall am Klinikum Sonthofen
 
AllgäuHIT-Bildergalerie
Auto prallt in Sonthofen in Hauswand
 
 
Radio einschalten Ihr Spot bei uns Glasklarer Empfang Datenschutz/Impressum