Moderator: Bernd Krause
Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
mit Bernd Krause
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: Pixabay)
 
Allgäu
Donnerstag, 9. Mai 2019

Neue Regeln für Handel mit Rindern im Allgäu

Für den Handel mit Rindern gelten ab 18. Mai neue Regeln. Wegen der Blauzungenkrankheit dürfen ungeimpfte Tiere künftig grundsätzlich nicht mehr aus Sperrzonen gebracht werden. Das teilt das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu mit. Ausnahmen gibt es nur noch für Kälber und Schlachttiere. Hintergrund ist eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Blauzungenkrankheit, die in Baden-Württemberg ausgebrochen ist, ist das Unterallgäu seit Februar dieses Jahres Sperrgebiet - so wie fast ganz Schwaben. Das bedeutet, dass der Tierverkehr aus diesem Gebiet eingeschränkt ist. In Zukunft ist es laut Dr. Hubert Rainer vom Unterallgäuer Veterinäramt nicht mehr möglich, nicht geimpfte Tiere in Gebiete außerhalb der Sperrzone zu transportieren - außer es handelt sich um Schlachttiere oder Kälber. Bislang war der Handel mit ungeimpften Zucht- und Nutzrindern innerhalb Deutschlands erlaubt, wenn die Tiere per Blutprobe untersucht wurden und nachweislich gesund waren.

Weiterhin gehandelt werden kann mit ungeimpften Kälbern, wenn die Muttertiere einen wirksamen Impfschutz aufweisen. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. „Zwischen dem Abschluss der Grundimmunisierung nach der Impfung der Muttertiere und der Geburt der Kälber müssen 28 Tage vergangen sein“, erläutert Rainer. Nach der Geburt müssen die Kälber außerdem die sogenannte Biestmilch, also die Erstmilch, des jeweiligen Muttertiers aufgenommen haben. Denn über diese erhalten die Kälber den Impfschutz. Zusätzlich ist laut Rainer eine virologische Blutuntersuchung, die sogenannte PCR, erforderlich. „Diese darf höchstens 14 Tage vor dem Transport der Kälber aus dem Sperrgebiet durchgeführt worden sein.“ Die Behandlung mit einem Antimückenmittel entfalle künftig. Für den Fall, dass die Kälber von Kühen stammen, die bereits einen wirksamen Impfschutz hatten, bevor sie trächtig waren, könne die zusätzliche Blutuntersuchung unterbleiben.

Geimpfte Tiere dürfen nach wie vor aus Sperrzonen gebracht und innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union gehandelt werden. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Info: Viele weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.unterallgaeu.de/blauzungenkrankheit


Tags:
Blauzungenkrankheit Handel Rinder Regeländerung



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