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Sendung: AllgäuHIT am Wochenende
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: IHK Schwaben)
 
Allgäu
Dienstag, 22. September 2020

IHK äußert Kritik an Gesetzesentwurf der Regierung

Die IHK Schwaben hat scharfe Kritik am neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung geäußert. Es geht dabei um das Unternehmensstrafrecht. Mit dem Gesetzesentwurf hat sich inzwischen auch der Bundesrat befasst und seine Entscheidung bekanntgegeben. Über die Bundesratsabstimmung zum Unternehmensstrafrecht haben wir mit Markus Anselment, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben und Leiter des Geschäftsbereichs Unternehmensservice gesprochen. 

Radio AllgäuHit: Herr Anselment, was sagen Sie zu der Entscheidung?
Markus Anselment: Die IHK Schwaben bedauert, dass der Bundesrat nicht zu einer klaren Entscheidung zur Ablehnung dieses Gesetzentwurfes gekommen ist. Warum bedauern wir dieses? Weil mit dem Gesetz zur Intigrität der Wirtschaft Grundsätze unseres Rechtsstaates verletzt werden. Zum einen geraten alle Unternehmer unter Generalverdacht und zum anderen müssen Unternehmer auch für schuldhaftes, kriminelles Verhalten von Mitarbeitern einstehen und das widerspricht dem Schuldprinzip in unserem Strafrecht.

Radio AllgäuHit: Gibt es denn auch etwas Positives, was Sie der Entscheidung abgewinnen können?
Markus Anselment: Positiv zu sehen ist zumindest, dass der Bundesrat Änderungsbedarf angemeldet hat, hier gibt es noch in verschiedenen Bereichen Prüfungsbedarf und insofern sind wir noch guten Mutes, dass diese Gesetzt eventuell noch so nachgebessert wird, dass es für die Wirtschaft und für uns als IHK Schwaben tragfähig wird.


Tags:
IHK Schwaben Gesetzesentwurf Unternehmensstrafrecht



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