Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1953 bis 1958 sind dran!
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2022.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert, die Umtauschfristen zu beachten: "Die ersten Führerscheine werden bereits am 20. Januar 2022 ungültig. Betroffen sind zunächst alte 'Papierführerscheine' von Führerscheininhabern mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958." Bei einer Verkehrskontrolle kann laut Herrmann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro drohen, das bei weiteren Verstößen erhöht werden könnte.
Wer von den Umtauschfristen betroffen ist, sollte sich bitte rechtzeitig an die für seinen Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Das sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte. Dazu kommt: Wenn der alte Führerschein nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, ist eine sogenannte 'Kartenabschrift' der ausstellenden Behörde erforderlich.
Bundesweit müssen bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden. Bei Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, endet für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 die Umtauschfrist bereits zum 19. Januar 2022. Als nächstes folgen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Hier läuft die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2023. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der Führerschein als Nachweisdokument seine Gültigkeit.
Alle Informationen zum Führerscheinumtausch sind hier abrufbar.
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