Durchsuchungen wegen Kinderpornografie im Raum Neu-Ulm
Am heutigen Mittwoch vollzog die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mehrere Durchsuchungsbeschlüsse hinsichtlich Kinder- und Jugendpornografie.
In den frühen Morgenstunden vollzogen Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Neu-Ulm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse in den Dienstbereichen der Polizeiinspektionen Neu-Ulm, Illertissen, Günzburg, Burgau, Weißenhorn und der Polizeistation Senden. Es unterstützten Kräften der Bereitschaftspolizei Königsbrunn und des Einsatzzuges Neu-Ulm.
Vorausgegangen waren entsprechende Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm wegen Besitzes und/oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie. Beschuldigt werden dabei Männer im Alter von 16 bis 75 Jahren sowie eine Jugendliche im Alter von 15 Jahren. Im Rahmen der Durchsuchungen beschlagnahmten die Einsatzkräfte insgesamt 10 Handys, zwei PCs, fünf Laptops/Tablets und 72 sonstige Datenträger (USB, ext. Festplatten, CD/DVD). Diese werden von der Kriminalpolizei Neu-Ulm nun ausgewertet.
In Elchingen kam es im Zuge einer Wohnungsbetretung zu einer Widerstandshandlung, weil sich ein Nachbar mit dem Betroffenen einer Durchsuchung solidarisierte. Mit Unterstützung von Einsatzkräften der Polizeiinspektion Neu-Ulm konnte die Situation geklärt werden, sodass die Durchsuchung durchgeführt werden konnte. Auch bei diesem 33-jährigen Mann sind zahlreiche Datenträger beschlagnahmt worden.
Wie bereits bei verschiedenen Durchsuchungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm in der Vergangenheit, waren abermals zum Teil inkriminierte Dateien aus verschiedenen sozialen Netzwerken Anlass für die Ermittlungen. Aus diesem Grund führt die Polizei Präventionsveranstaltungen durch. Beim gestrigen länderübergreifenden Sicherheitstag war es den Bürgern am Petrusplatz in Neu-Ulm möglich, sich unter anderem über die Gefahren im Umgang mit Mobiltelefonen zu informieren.
Werden dann im Rahmen von Durchsuchungsbeschlüssen Endgeräte mit entsprechenden Inhalten festgestellt, werden diese Endgeräte eingezogen. Das heißt, dass die Betroffenen ihre Geräte nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr zurück erhalten. Bei einer Verurteilung erstreckt sich das Strafmaß von Sozialstunden über Geldstrafen für Jugendliche bis hin zu Freiheitsstrafen. Anfallende Verfahrenskosten, wie für die gutachterliche Auswertung von Datenträgern, werden den Betroffenen in der Regel auferlegt.
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