Bayernweite Kontrolle von LKW-Fahrern
Im Rahmen einer bayernweiten Aktion zur Verkehrssicherheit überprüften auch Beamte des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West Berufskraftfahrer während der Ausübung ihrer Ruhezeit. Neben Verstößen gegen die Sozialvorschriften fielen vor allem alkoholisierte Fahrer auf. Gestern gegen Ende des bis 22 Uhr geltenden Sonntagsfahrverbots waren die Beamten im Einsatz und überprüften über 400 Fahrer, die überwiegend im überregionalen Verkehr tätig sind und ihr Fahrzeug wegen des Fahrverbots abgestellt hatten. Bei der Überprüfung wurden 35 unter Alkoholeinfluss stehende Fahrer (knapp neun Prozent) festgestellt. Der höchste festgestellte Wert lag dabei mit 3 Promille beim 30-jährigen Fahrer eines Lkw mit Zulassung aus der Ukraine, der auf einem Rastplatz an der A8 geparkt war.
Die Überprüfung hatte ausschließlich präventiven Charakter.
Es ging darum, möglichst viele Lkw-Fahrer zu sensibilisieren wie gefährlich Alkohol, Drogen und Restalkohol am Steuer sind. Da die Alkoholisierten das Fahrzeug zum Kontrollzeitpunkt nicht bewegt hatten, haben sie kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwarten. Ihnen wurde die Weiterfahrt bis zur Ausnüchterung untersagt!
Wären die Fahrer fahrend angetroffen worden, würden sie im Rahmen eines Strafverfahrens eine Freiheits- oder Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis treffen. Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens müssten sie sich auf eine Geldbuße von mindestens 500 Euro und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot erwarten. In jedem Fall gäbe es auch Punkte im Fahreignungsregister. Diese Folgen können sich bei einem Berufskraftfahrer auch auf den Verlust des Arbeitsplatzes auswirken.
Bei einem Unfall würde sich die zu erwartende Strafe deutlich erhöhen und auch der Verlust der Versicherungszahlung drohen.
(PP Schwaben Süd/West, 14.45 Uhr, ce)
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