AllgäuHIT SonnTalk mit Anwalt Alexander Greiner
Er hat tagtäglich mit dem Strafrecht zu tun. Das Strafgesetzbuch, kurz StGB als materielles Recht und die Strafprozessordnung, kurz StPO als formelles Recht sind sein Handwerkszeug, ohne die beiden Hauptgesetze geht es nicht. SonnTalk-Gast Alexander Greiner erzählte in der Sendung über Beruf, Gesetze und den manchmal nicht immer so einfachen Umgang mit Paragrafen.
Norbert Kolz: Wie sehen Sie diese Entwicklung? Gerade bei den klassischen Vorschriften des Strafgesetzbuches?
Alexander Greiner: Die Entwicklung im Recht ist immer auch an aktuelle Ereignisse natürlich gekoppelt. Wenn ich daran erinnern darf, bis in die 70er Jahre hinein war Homosexualität tatsächlich ein Straftatbestand. Das sind Dinge, die wir uns heute natürlich überhaupt nicht mehr vorstellen können.
Norbert Kolz: Wenn Sie die eine oder andere Vorschrift in der Vergangenheit gelesen haben, stehen Ihnen da manchmal die Haare zu Berge, weil sie sagen „Was haben die denn da geschrieben?“.
Alexander Greiner: Haare-zu-Berge-stehen ist jetzt vielleicht etwas übertrieben. Ich würde mir manchmal wünschen, dass man es etwas offener formuliert und vielleicht auch etwas mehr Vertrauen in die Justiz und in die hat, die sich dann mit den Fällen beschäftigen müssen, nämlich vor Gericht und die den Einzelnen vor Augen haben und da dann durchaus sachgerechte Lösungen finden.
Norbert Kolz: Kommen wir zum bayerischen PAG, dem Polizei-Aufgabengesetz. Jedes Bundesland hat sein eigenes Polizei-Aufgabengesetz. Was war denn damals nach Ihrer Meinung der Anlass, dass man der Meinung war, man müsse ganz besonders hier noch schärfere Möglichkeiten der Polizei einräumen?
Alexander Greiner: Diese Präventivhaft wird jetzt ganz häufig gegen die Klimaaktivisten eingesetzt. Sie war vorher aber auch schon durchaus ein Thema.
Norbert Kolz: Geht man in Bayern gerade nicht mit diesem Freiheitsbegriff sehr leichtfertig um?
Alexander Greiner: Genau so ist es. Ich halte diese Präventivhaft tatsächlich für einen Skandal. Zumal auch, wenn man sich mal anguckt, worum es denn geht. Wir sprechen hier nicht von Terroristen, die möglicherweise schwerste Anschläge verüben oder ähnliches, sondern wir reden von Verhaltensweisen, wo sich die Justiz ja schon schwer damit tut, das überhaupt als Straftat festzulegen. Es wäre ja dann immer eine Nötigung, die aber im Einzelfall konkret geprüft werden muss, ob es in diesem Fall tatsächlich eine strafbare Nötigung war. Also wirklich Straftaten am alleruntersten Rand der Kriminalität, wenn es denn überhaupt eine solche ist, aber das ist eine gesellschaftspolitische Diskussion. Aber hier letztlich mit einer staatlichen Freiheitsberaubung zu reagieren, ist natürlich völlig überzogen.
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