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Symbolbild Ehrenamt
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Allgäu
Freitag, 23. März 2018

Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

„Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss auch gut ausgebildet sein. Wir erleichtern daher künftig die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit“, erklärt Landtagsabgeordneter Klaus Holetschek.

Mit der gestern im Landtag beschlossenen Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter:

 

„In der Vergangenheit war es für die ehrenamtlichen Retter nicht immer leicht, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen. Da dem Arbeitgeber der Ausfall seines Mitarbeiters künftig durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet wird, werden notwendige Fortbildungsmaßnahmen erleichtert“, macht Holetschek deutlich.

„Wir müssen bei der Retterfreistellung immer einen Spagat machen“, so der Memminger Landtagsabgeordnete weiter: „Natürlich wollen wir auf der einen Seite, dass unsere ehrenamtlichen Retter gut ausgebildet sind. Auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter zählen können. Die jetzt von uns gefundene Regelung stellt sicher, dass die Arbeitgeber nicht finanziell belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter freiwillig für notwendige Fortbildungen im Bereich des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes freistellen.“

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen kann es aber aus guten Grund nicht geben, wie Holetschek erläutert: „Ehrenamt heißt nicht umsonst Ehrenamt. Wir freuen uns über jeden, der freiwillig anderen Menschen helfen möchte, doch der Großteil dieser Leistung erfolgt schon immer ehrenamtlich in der Freizeit. Wer sich für solch ein Ehrenamt entscheidet, weiß das auch. Wir unterstützen mit der heutigen Gesetzesänderung gerne die Fälle, in denen eine Fortbildung ausnahmsweise nur während der Arbeitszeit erfolgen kann. Der Regelfall darf das aber nicht werden, sonst werden sich Arbeitgeber irgendwann hüten, ehrenamtliche Retter einzustellen.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert. „Damit unterstützen wir die Ehrenamtler, die im Notfall alles liegen und stehen lassen, um Leben zu retten“, so Holetschek. Der Landtagsabgeordnete verbindet die Verabschiedung des Gesetzes im Namen der CSU-Fraktion mit einem großen Lob an alle Ehrenamtlichen: „Jeder, der schon einmal in einer Notlage auf ehrenamtlich tätige Retter angewiesen war, weiß, wie wichtig dieses Engagement für unsere Gesellschaft ist. Herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren. Wir freuen uns, mit diesem Gesetz unserem Dank auch Ausdruck verleihen zu können.“

(PM)


Tags:
ehrenamt freistellung arbeitgeber allgäu



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