Zweite Runde der Corona-Überbrückungshilfe startet
Ab sofort können Unternehmen Anträge für die zweite Runde der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes stellen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Der Bund hat die Überbrückungshilfe II attraktiver gemacht. Bayern konnte sich dabei mit einigen wichtigen Forderungen durchsetzen, sodass Unternehmen nun deutlich mehr Geld erhalten. Ich fordere deshalb alle betroffene Betriebe aus Bayern auf, die Chance zu nutzen und die finanziellen Hilfen zu beantragen."
Folgende Verbesserungen gehen auf Anregungen Bayerns zurück:
Der erforderliche Umsatzeinbruch, um die Hilfen beantragen zu können, wurde gesenkt. Statt bisher ein Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 von 60 Prozent ist es nun ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent.
Die Fördersätze für die erstattungsfähigen Kosten betragen nun 90 anstatt 80 Prozent.
Die bisherigen Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft, alle Unternehmen können jetzt bis zu 50.000 Euro erhalten.
Die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt.
Die Antragsfrist für die erste Phase der Überbrückungshilfe ist am 9. Oktober ausgelaufen. Mit knapp 22.000 Anträgen kamen 16 Prozent aller gestellten Anträge mit einer Summe von über 300 Millionen Euro aus Bayern, 218 Millionen Euro wurden für Unternehmen aus dem Freistaat bereits bewilligt. Aiwanger begrüßt, dass nun auch Investitionen für Hygienemaßnahmen gefördert werden. "Alle Maßnahmen, um die Bewirtung im Außenbereich zu ermöglichen oder im Innenbereich noch sicherer zu machen, werden gefördert. Wer also beispielsweise Luftreiniger oder Heizpilze anschafft, erhält einen Teil der Kosten zurückerstattet."
Aiwanger betont die Notwendigkeit weiterer Hilfsprogramme für das Jahr 2021: "Wir sehen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Bayern insgesamt kontinuierlich verbessert. Umso wichtiger ist deshalb die weitere Unterstützung für die Betriebe und Branchen, die noch nicht vollständig über dem Berg sind. Der Bund muss jetzt zeitnah eine Überbrückungshilfe 3 besprechen und Konzepte für weitere Programme für die Zeit ab 1. Januar 2021 präsentieren."
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe II werden online bis zum 31. Dezember von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt für das betroffene Unternehmen gestellt. Die Abwicklung in Bayern bleibt weiter bei der IHK für München und Oberbayern. (pm)
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